§ 18 Bgld. APG (weggefallen)

Burgenländisches Altenwohn- und Pflegeheimgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2019 bis 31.12.9999
(1) § 11 Abs. 4§ 18 , § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 4 und § 16 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1Bgld. Jänner 2014 in KraftAPG seit 31.10.2019 weggefallen.

(2) Die Überschrift des § 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 31.10.2019

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.10.2019
(1) § 11 Abs. 4§ 18 , § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 4 und § 16 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1Bgld. Jänner 2014 in KraftAPG seit 31.10.2019 weggefallen.

(2) Die Überschrift des § 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten