§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 08.07.2025 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 08.07.2025 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2Das Gesetz über die Errichtung eines Fonds für die Bereiche Gesundheit – Soziales (NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz), LGBl. 9450–3, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.Das Gesetz über die Errichtung eines... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Fonds ist berechtigt, von den diesem Gesetz unterliegenden Einrichtungen pseudonymisierte Diagnose- und Leistungsdaten zu verarbeiten. Darüber hinaus ist er berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen personenbezogenen Daten in pseudonymisierter Form zu verarbeiten... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Fonds untersteht der Aufsicht der Landesregierung. Diese hat Beschlüsse der Gesundheitsplattform, der Landes-Zielsteuerungskommission und des Ständigen Ausschusses, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, aufzuheben und zur neuerlichen Beschlussfassung an die Gesundheitspl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie im Rahmen der Vollziehung des Landes für verbindlich zu erklärenden Teile des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit oder des Regionalen Strukturplanes Gesundheit bzw. deren Änderungen, soweit sie Angelegenheiten der Art. 12 und 15 B-VG betreffen, sind von der Gesundheitspla... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür folgende Fälle wird ein Sanktionsmechanismus im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit festgelegt:Für folgende Fälle wird ein Sanktionsmechanismus im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG Zielsteuerung-Gesundheit festgelegt:1.Ziffer einsI... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas zentrale Planungsinstrument für die integrative Versorgungsplanung in Niederösterreich ist der RSG, der auf dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) als österreichweit verbindlicher Rahmenplan aufbaut.(2)Absatz 2Der RSG ist entsprechend den Vorgaben des ÖSG unter Berüc... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung des Fonds und deren Stellvertretung erfolgt durch die Landesregierung. Der Gesundheitsplattform ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.(2)Absatz 2Die Geschäftsführung hat die ihr übertragenen Aufgaben im Rahmen der Beschlüsse de... mehr lesen...
(1)Absatz einsEs ist ein Präsidium zur Vorbereitung der Sitzungen der Gesundheitsplattform und der Landes-Zielsteuerungskommission einzurichten.(2)Absatz 2Das Präsidium setzt sich zusammen aus dem oder der Vorsitzenden für die Kurie des Landes und dem Koordinator oder der Koordinatorin auf Seiten... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landes-Zielsteuerungskommission obliegt die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 5.Der Landes-Zielsteuerungskommission obliegt die Erfüllung der Aufgaben gemäß Paragraph 2, Absatz 4 und Absatz 5,(2)Absatz 2In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt eine wechselse... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landes-Zielsteuerungskommission gehören die Kurie des Landes mit sechs Vertreterinnen oder Vertretern, die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit sechs Vertreterinnen oder Vertretern sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundes an.(2)Absatz 2Der Kurie des Landes geh... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gesundheitsplattform setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:1.Ziffer eins6 Mitglieder als Vertretung des Landes, darunter das für Genehmigung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses des NÖGUS, das für Finanzangelegenheiten, das für Angelegenheiten der Krankenanstalten ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Mittel des Fonds bestehen aus:1.Ziffer einsBeiträgen der Bundesgesundheitsagentur;2.Ziffer 2Beiträgen des Landes;3.Ziffer 3Beiträgen der Sozialversicherung;4.Ziffer 4zusätzlichen Mitteln, die für die Gesundheitsreform auf Grund der Vereinbarung über den Finanzausgleich zur Verfü... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landesgesundheitsfonds hat Aufgaben in folgenden Bereichen:1.Ziffer einsAngelegenheiten als Fonds;2.Ziffer 2Allgemeine gesundheitspolitische Angelegenheiten;3.Ziffer 3Angelegenheiten der Zielsteuerung;4.Ziffer 4Bereich Soziales.(2)Absatz 2Der Aufgabenbereich des Fonds erstreckt ... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Besorgung der in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben wird der öffentlich-rechtliche Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit mit der Bezeichnung “NÖ Gesundheits- und Sozialfonds” – im Folgenden “Fonds” genannt – mit Sitz in St. Pölten errichtet.Zur Besorgung der in diesem Gesetz v... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 08.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 65/2025 § 0 gültig von 18.11.2020 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2020... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 08.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 21.07.2023 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 38/2023... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl. 0700, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, Landesgesetzblatt 0700, außer Kraft.(2)Absatz 2§ 12 in der Fassung ... mehr lesen...
(1) Die kundgemachten Rechtsvorschriften sind vom für den Betrieb des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) zuständigen Mitglied der Bundesregierung auf Dauer unter der in § 4 Abs. 2 genannten Internetadresse zur Abfrage bereit zu halten. Die Verlautbarungen im Landesgesetzblatt haben jederz... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 09.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 09.11.2021 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 69/2021... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 1969, hinsichtlich der Bestimmungen der §§ 18, 19, 24 Abs. 1, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 45 Abs. 1, 48, 49, 50 Abs. 1 und 3 jedoch rückwirkend mit 1. Jänner 1969, in Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 1969, hinsichtlich der Besti... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 08.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 05.11.2019 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 84/2019... mehr lesen...