§ 15 NÖ VBG Schlussbestimmungen

NÖ Verlautbarungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2025 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl. 0700, außer Kraft.

(2) § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 tritt mit 1. August 2018 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl. 0700, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, Landesgesetzblatt 0700, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 tritt mit 1. August 2018 in Kraft.Paragraph 12, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 2018, tritt mit 1. August 2018 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 9 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2025 tritt am 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 9, Absatz eins, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2025, tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Stand vor dem 07.07.2025

In Kraft vom 01.02.2018 bis 07.07.2025
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl. 0700, außer Kraft.

(2) § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 tritt mit 1. August 2018 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, LGBl. 0700, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Verlautbarungsgesetz, Landesgesetzblatt 0700, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/2018 tritt mit 1. August 2018 in Kraft.Paragraph 12, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 2018, tritt mit 1. August 2018 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 9 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2025 tritt am 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 9, Absatz eins, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2025, tritt am 1. September 2025 in Kraft.

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