(1)Absatz einsDiese Verordnung gilt, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 19 für bereits genehmigteDiese Verordnung gilt, soweit Absatz 2, nicht anderes bestimmt, für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des Paragraph 19, für bereits genehmigt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie dem Antrag auf Genehmigung einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage gemäß § 39 oder § 52 Abs. 2 AWG 2002, § 353 oder § 356a Abs. 1 GewO 1994 oder § 6 EG-K anzuschließenden Unterlagen müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:Die dem Antrag auf Genehmigung einer Verbre... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Genehmigungsbescheid, mit dem eine Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage genehmigt wird, muss insbesondere folgende Angaben enthalten:1.Ziffer einsArt der zu verbrennenden Abfälle unter Angabe der Schlüssel-Nummer, einer allfälligen Spezifizierung, im Fall der Spezifizierung ... mehr lesen...
Die Abfallinformation gemäß § 11a Abs. 2 oder der Beurteilungsnachweis gemäß § 11a Abs. 1 ersetzen diese Abfallbeschreibung.(4) Der Anlageninhaber muss bei der Annahme der gefährlichen Abfälle die begleitenden Papiere, wie Begleitscheine gemäß § 18 AWG 2002, Notifizierungsbegleitscheine gemäß § 6... mehr lesen...
1 100 °C sinkt. Der Brenner muss auch bei An- und Abfahrvorgängen der Anlage eingesetzt sein, um zu gewährleisten, dass die Mindesttemperatur gemäß Abs. 2 zu jedem Zeitpunkt dieser Betriebsvorgänge, solange sich unverbrannter Abfall im Brennraum befindet, aufrechterhalten bleibt. Während der An- ... mehr lesen...
(1)Absatz einsVerbrennungsanlagen müssen so ausgelegt und ausgerüstet sein und so betrieben werden, dass innerhalb der tatsächlichen Betriebszeit (ausgenommen An- und Abfahrvorgänge) die in Anlage 1 zu dieser Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte im Abgas nicht überschritten werden.(2)Absat... mehr lesen...
__________________1) Für Abfälle mit einem anderen Heizwert als 25 MJ/kg, ist der maximal zulässige Quecksilbergehalt Sneu durch lineare Umrechnung wie folgt zu ermitteln:Sneu errechneter max. zulässiger QuecksilbergehaltHu neu Heizwert des zur Verbrennung vorgesehenen Abfalls mehr lesen...
Kohlenmonoxid:10%Schwefeldioxid:20%Stickstoffoxide:20%Staubförmige Emissionen:30%Organisch gebundener Gesamtkohlenstoff:30%Chlorwasserstoff:40%Fluorwasserstoff:40%Quecksilber:40%Jährlich muss eine Funktionsprüfung gemäß ÖNORM EN 14181 an den registrierenden Emissionsmessgeräten vorgenommen werden. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Datenaufzeichnung der Messwerte gemäß § 9 Abs. 2 hat durch automatisch registrierende Emissionsmessgeräte in Form von Halbstundenmittelwerten unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Messstelle zu erfolgen. Als Bezugszeitraum gilt ein Monat. Die Aufzeichnungen haben den in Anlage 5 z... mehr lesen...
(1)Absatz einsAus den Messergebnissen muss der Beurteilungswert errechnet werden. Bei kontinuierlichen Messungen muss der Beurteilungswert aus Halbstundenmittelwerten, die innerhalb der tatsächlichen Betriebszeit (ausgenommen An- und Abfahrvorgänge) nach Abzug des bei der Kalibrierung bestimmten ... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Emissionserklärung ist jährlich im Wege des Registers gemäß § 22 AWG 2002 zu übermitteln, wobei folgende Reihenfolge einzuhalten ist:Eine Emissionserklärung ist jährlich im Wege des Registers gemäß Paragraph 22, AWG 2002 zu übermitteln, wobei folgende Reihenfolge einzuhalten is... mehr lesen...
(1)Absatz einsInhaber von (Mit)Verbrennungsanlagen, auch jene, die gemäß § 13 Abs. 2 keine Emissionserklärungen übermitteln müssen, haben im Rahmen der Registrierung die Stammdaten gemäß Anlage 6 in das Register gemäß § 22 AWG 2002 einzutragen. Hierbei sind Angaben zu allen relevanten (Teil)Anlag... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Inhaber einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage hat für ihren konsensgemäßen Betrieb, für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte und Auflagen sowie für die Wartung und laufende Funktionskontrolle aller Ausrüstungsteile zu sorgen. Treten beim Betrieb einer Verbrennungs- od... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Anlageninhaber muss die in Betrieb befindliche Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage einmal jährlich durch eine befugte Fachperson oder Fachanstalt auf etwaige Mängel prüfen lassen. Die Prüfung hat den Zeitraum eines Kalenderjahres zu umfassen. Sie muss die Besichtigung der V... mehr lesen...
(1)Absatz einsVerbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen einschließlich der Manipulations- und Lagerplätze für Abfälle müssen so beschaffen sein, dass ein Eindringen von Schadstoffen in den Boden, in das Grundwasser und in Oberflächengewässer zuverlässig vermieden wird. Im Fall des offenen Umgangs... mehr lesen...
(1)Absatz einsRückstände aus dem Betrieb der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage müssen unter Anwendung geeigneter Techniken behandelt werden. Die Mengen und die Schädlichkeit von Rückständen müssen auf ein Minimum reduziert werden; diese Rückstände müssen gegebenenfalls verwertet werden. Rü... mehr lesen...
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft veröffentlicht jährlich einen Bericht für die Öffentlichkeit, der das Funktionieren und die Überwachung der (Mit) Verbrennungsanlagen zum Inhalt hat. Dabei wird über die Durchführung der Prozesse und der Emissionen in d... mehr lesen...
(1)Absatz einsBestehende Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen müssen, sofern Abs. 2 oder Anlage 2 zu dieser Verordnung nicht anderes bestimmen, den Bestimmungen dieser Verordnung ab 28. Dezember 2005 entsprechen.Bestehende Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen müssen, sofern Absatz 2, od... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Die Promulgationsklausel, § 2 Abs. 1, § 3 Z 1, 2, 7, 25, 26 und 27, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 6, 7 und 9, § 9 Abs. 10 und 11, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 13, § 13a samt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch diese Verordnung wird die Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen, ABl. Nr. L 332 vom 28.12.2000 S. 91, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 145 vom 31.05.2001 S. 52, umgesetzt.(2)Absatz 2Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2010/75/EU über Industri... mehr lesen...
Verbrennungsanlagen haben die folgenden Emissionsgrenzwerte im Abgas, angegeben in mg pro m3 (Dioxine und Furane in ng pro m3) trockenes Abgas und bezogen auf 11% Sauerstoff (im Fall der alleinigen Verbrennung von Altöl gemäß § 16 Abs. 3 AWG 2002 bezogen auf 3% Sauerstoff) einzuhalten:1. Halbstun... mehr lesen...
(zu § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 2 und 4, § 12 Abs. 2 und 3)Emissionsgrenzwerte für MitverbrennungsanlagenMitverbrennungsanlagen haben ab 1. Jänner 2016 einen Jahresmittelwert für staubförmige Emissionen von 10 mg/m3, angegeben in mg pro m3 trockenes Abgas und bezogen auf 11% Sauerstoff, einz... mehr lesen...
(zu § 3 Z 13)Äquivalenzfaktoren für Dioxine und FuraneZur Bestimmung des 2,3,7,8-TCDD-Äquivalentes sind folgende PCDD- und PCDF-Kongenere zu erfassen: Kongener Äquivalenzfaktor2,3,7,8- Tetrachlordibenzodioxin (TCDD)11,2,3,7,8- Pentachlordibenzodioxin (PeCDD)0,51,2,3,4,7,8- Hexachlordibenzodioxin ... mehr lesen...
(zu § 12 Abs. 1)Fehlerbandbreiten und Berechnung des Beurteilungswertes bei diskontinuierlichen Messungen1. Fehlerbandbreiten bezogen auf die Grenzwerte (Halbstundenmittelwerte) der Messmethoden:ParameterFehlerbandbreite in %HCl25HF30NH325 2. Fehlerbandbreiten bezogen auf die Grenzwerte (Mittelwe... mehr lesen...
(zu § 4 Abs. 1 Z 9, § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 3 und 4 sowie § 11 Abs. 1)Probenahme- und Analyseverfahren für Emissionsmessungen 9) ParameterRegelwerkOrganische Stoffe(Corg)ÖNORM EN 12619Ausgabe 1999 09 01Emissionen aus stationären Quellen – Bestimmung der Massenkonzentration des gesamten ... mehr lesen...
In den Emissionserklärungen sind folgende Stamm- und Bewegungsdaten anzugeben: A Stammdaten1.Name, Anschrift (Sitz) des Anlageninhabers sowie die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, einschließlich einer Telefaxnummer2.sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregistern... mehr lesen...
(zu § 13)Abfall-Input-Output-Meldung1. AllgemeinesAls Grundlage für die Abfall-Input-Output-Meldung sind fortlaufende Aufzeichnungen über Abfallart, -menge, Herkunft und Verbleib heranzuziehen. Die in die Verbrennungsanlage eingebrachten und in ihr angefallenen Abfälle sind arbeitstäglich aufzuze... mehr lesen...
BGBl. II Nr. 296/2007 [CELEX-Nr. 32000L0076]BGBl. II Nr. 476/2010BGBl. II Nr. 135/2013 [CELEX-Nr.: 32010L0075]BGBl. I Nr. 127/2013 (tw. BG) (NR: GP XXIV RV 2321 AB 2395 S. 207. BR: AB 9035 S. 822.)[CELEX-Nr. 32010L0075, 32011L0092, 32012L0018, 32012L0033] mehr lesen...
Eine Vermischung von Abfällen, die § 6a Abs. 1 unterliegen und in Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden sollen, ist zulässig, wennDurch eine bloße Zerkleinerung, Trocknung oder Pelletierung (Konfektionierung) kommt es zu keiner Schadstoffentfrachtung im Sinne der Z 2. mehr lesen...
sofern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Verbrennung vorliegen. Vor Bescheiderlassung ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu informieren. mehr lesen...
(1) Der Inhaber einer Mitverbrennungsanlage darf Abfälle nur verbrennen, wenn ein gültiger Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 vorliegt; Kapitel 2.6 der Anlage 8 bleibt unberührt. Einen Beurteilungsnachweis können der Abfallerzeuger, der Abfallsammler oder der Inhaber der Mitverbrennungsanlage er... mehr lesen...
(1) Ersatzbrennstoffprodukte müssen die Anforderungen der Anlage 9 erfüllen. Sie verlieren mit der Deklaration auf Basis der Übermittlung eines gültigen Beurteilungsnachweises an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ihre Abfalleigenschaft für die bestimmun... mehr lesen...
(1) Sofern am 1. Jänner 2011 für Abfälle, die § 6a Abs. 1 unterliegen, in bestehenden Genehmigungen abweichende Bestimmungen enthalten sind, sind diese 12 Monate nach dem Inkrafttreten gemäß § 20 Abs. 4 nicht mehr anzuwenden und es gelten ab diesem Zeitpunkt die Vorgaben dieser Verordnung.(2) Wen... mehr lesen...
Ab dem 1. Jänner 2012 ist diese Verordnung auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 als Produkte verwendet worden sind und weiterhin verwendet werden sollen. mehr lesen...
(zu § 6a Abs. 1)Vorgaben für Abfälle bei der Verbrennung in Mitverbrennungsanlagen 1. Grenzwerte für Abfälle bei der Verbrennung in Mitverbrennungsanlagen1.1 Grenzwerte für Ersatzbrennstoffe beim Einsatz in Anlagen zur Zementerzeugung1.2 Grenzwerte für Ersatzbrennstoffe beim Einsatz in Kraftwerks... mehr lesen...
(zu § 18a Abs. 1)Qualitätsanforderungen an Ersatzbrennstoffprodukte 1. Grenzwerte für das Vorliegen des Abfallendes bei Ersatzbrennstoffen und bestimmungsgemäße Verwendung1.1 Grenzwerte für Ersatzbrennstoffprodukte aus Holzabfällen1.2 Grenzwerte für sonstige Ersatzbrennstoffprodukte1.3 Einhaltung... mehr lesen...
(zu § 9 Abs. 13)Formel zur Berechnung der Emissionskonzentration zum Standardprozentsatz der Sauerstoffkonzentration ES = berechnete Emissionskonzentration zum Standardprozentsatz der SauerstoffkonzentrationEM = gemessene EmissionskonzentrationOS = StandardsauerstoffkonzentrationOM = gemessene... mehr lesen...
(zu § 2 Abs. 1a)Grenzwerte für gereinigtes Gas aus Vergasungs- oder Pyrolyseanlagen Gesamtschwefel10mg/m3Schwefelwasserstoff5mg/m3Kohlenstoffoxidsulfid5mg/m3Die Volumeneinheit des Gases ist auf 0 °C und 1013 mbar bezogen.Eine Vermischung des Gases mit anderen Gasen mit dem Ziel, die Grenzwerte zu... mehr lesen...
Als Justizkonten, auf die die durch Abbuchung und Einziehung entrichteten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren zugunsten des Bundes gutgeschrieben werden, werden die im Anhang angeführten Konten bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesells... mehr lesen...
Der Gebührenentrichter hat in der Eingabe das Konto, von dem die Gerichtsgebühren einzuziehen sind, sowie das kontoführende Kreditinstitut oder den Anschriftcode (§ 8 ERV 2021, BGBl. II Nr. 587/2021), unter dem ein Konto zur Einziehung der Gerichtsgebühren gespeichert ist, anzugeben. Das Konto is... mehr lesen...
(1) Außerhalb des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Gebührenentrichter in der Eingabe zusätzlich (neben den Angaben nach § 5) auf die erteilte Abbuchungsermächtigung (etwa durch die Vermerke „Gebühreneinzug!“ oder „AEV!“) und allenfalls auf den höchstens abzubuchenden Betrag hinzuweisen. Wenn... mehr lesen...
Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen. mehr lesen...
Paragraph 12, Der Einziehungsauftrag des Bundes an die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft hat zu enthalten:1.Ziffer einsden abzubuchenden und einzuziehenden Betrag,2.Ziffer 2den Namen, das Konto sowie das kontoführende Kreditinstitut d... mehr lesen...
(1)Absatz einsWenn die Gerichtsgebühren nicht oder nicht vollständig abgebucht und eingezogen werden konnten, hat die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft über diesen Umstand im Wege einer automationsunterstützen Schnittstelle zum Zahlun... mehr lesen...
(1)Absatz einsGerichtsgebühren können ab dem 1. Jänner 1990 durch Abbuchung und Einziehung entrichtet werden.(2)Absatz 2§ 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 559/1995 tritt mit 1. Oktober 1995 in Kraft.Paragraph 5, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1995, tritt mit ... mehr lesen...
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 4. Dezember 1989 über die Abbuchung und Einziehung der Gerichtsgebühren (Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung – AEV)StF: BGBl. Nr. 599/1989 idF BGBl. Nr. 558/1990 (DFB) Änderung BGBl. Nr. 559/1995BGBl. II Nr. 266/1999BGBl. II Nr. 162/2000BGB... mehr lesen...
Die Kommission hat Anträge gemäß § 6 insbesondere zurückzuweisen, wenn sie feststellt, daß mehr lesen...
Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt für Unternehmer, deren Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1... mehr lesen...
(1) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002 ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen.(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 171/2010 ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 b... mehr lesen...
Stoff oder ZubereitungSpezifikationAbgabebeschränkungKennzeichnungAluminiumkaliumsulfat; Alaun (Alumen)Ph. Eur. Zur äußerlichen Anwendung bei übermäßiger Schweißbildung. Für Waschungen 1 bis 2 Teelöffel in 1/4 Liter Wasser lösen. Nicht einnehmen! Nach Entnahme wieder gut verschließen. Für Kinder... mehr lesen...
Aerosolpackungsverordnung 2009 (AeroPVO) Fundstelle seit 11.02.2018 weggefallen. mehr lesen...
(1) Bei Eingaben an Gerichte, die Verfahren mit Hilfe von automationsunterstützter Datenverarbeitung durchzuführen haben, sind in den folgenden Fällen Formblätter zu verwenden:1.für Klagen bei Bezirks- und Landesgerichten, über die ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist, ZPForm58a “Mahnklag... mehr lesen...
(1) Im Fall des § 2 dürfen im Formblatt vorgedruckte Textteile, Schreibfelder und ganze Feldgruppen samt den jeweiligen Überschriften entfallen, wenn sie nicht erforderlich sind. Hinweise, die sich lediglich an den Antragsteller richten, müssen nicht wiedergegeben werden; dies gilt insbesondere a... mehr lesen...
(1) Das Gericht hat im Verfahren über einen Schriftsatz nach § 1 oder § 2 bei der automationsunterstützten Datenverarbeitung die Anleitung der Bundesministerin für Justiz (eJ-Online-Handbuch) einzuhalten. Das eJ-Online-Handbuch ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Gericht, die derartig... mehr lesen...
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 in Kraft.(2) Die ADV-Formverordnung, BGBl. Nr. 560/1995, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2002 außer Kraft.(3) Formblätter nach Anlage A, B und C der ADV-Form Verordnung, BGBl. Nr. 560/1995, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. ... mehr lesen...
Agrardieselverordnung (AgrdVO) Fundstelle seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...