§ 12 AVOG 2010 (weggefallen)

Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
vorgenommen werden§ 12 AVOG 2010 seit 30.06.2020 weggefallen.Bei der Durchführung dieser Amtshandlungen sind die Organe als Organe des jeweils zuständigen Finanzamtes tätig.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.2020
vorgenommen werden§ 12 AVOG 2010 seit 30.06.2020 weggefallen.Bei der Durchführung dieser Amtshandlungen sind die Organe als Organe des jeweils zuständigen Finanzamtes tätig.

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