§ 11 AVOG 2010 (weggefallen)

Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
Die Gesamtleitung des Finanzamtes erfolgt durch den Vorstand, dem insbesondere die organisatorische, personelle, wirtschaftliche und finanzielle Leitung des Finanzamtes obliegt§ 11 AVOG 2010 seit 30.06.2020 weggefallen. Ihm kann für die fachliche Leitung des Finanzamtes ein Fachvorstand zur Seite gestellt werden.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.2020
Die Gesamtleitung des Finanzamtes erfolgt durch den Vorstand, dem insbesondere die organisatorische, personelle, wirtschaftliche und finanzielle Leitung des Finanzamtes obliegt§ 11 AVOG 2010 seit 30.06.2020 weggefallen. Ihm kann für die fachliche Leitung des Finanzamtes ein Fachvorstand zur Seite gestellt werden.

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