§ 11 AEV

Abbuchungs- und Einziehungs-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2013 bis 31.12.9999

Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der ÖsterreichischenBAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen.

Stand vor dem 31.01.2013

In Kraft vom 16.12.1989 bis 31.01.2013

Die Gerichtsgebühren werden im Auftrag des Bundes von der ÖsterreichischenBAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft abgebucht und eingezogen.

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