§ 4 AeroPVO (weggefallen)

Aerosolpackungsverordnung 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.02.2018 bis 31.12.9999
Aerosolpackungen müssen den Bestimmungen des § 7 § 4 AeroPVOsowie der Anlage entsprechen seit 11.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 11.02.2018

In Kraft vom 29.12.2015 bis 11.02.2018
Aerosolpackungen müssen den Bestimmungen des § 7 § 4 AeroPVOsowie der Anlage entsprechen seit 11.02.2018 weggefallen.

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