§ 6 AeroPVO (weggefallen)

Aerosolpackungsverordnung 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.02.2018 bis 31.12.9999
Die Übereinstimmung der Aerosolpackungen mit den Bestimmungen dieser Verordnung ist von den für das Inverkehrbringen Verantwortlichen sicherzustellen§ 6 AeroPVO seit 11.02.2018 weggefallen.

Stand vor dem 11.02.2018

In Kraft vom 29.12.2015 bis 11.02.2018
Die Übereinstimmung der Aerosolpackungen mit den Bestimmungen dieser Verordnung ist von den für das Inverkehrbringen Verantwortlichen sicherzustellen§ 6 AeroPVO seit 11.02.2018 weggefallen.

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