§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2024 § 0 gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2024 ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 12.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 91/2024 § 0 gültig von 10.07.2018 bis 11.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2018... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz gilt, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, für alle in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder in einem privatrechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land Steiermark stehenden Personen (Bediensteten).Dieses Gesetz gilt, soweit in Absatz 2... mehr lesen...
Gesetz vom 12. März 2002 über den Nationalpark GesäuseStammfassung: LGBl. Nr. 61/2002 (XIV. GPStLT RV EZ 703/1 AB EZ 703/6) Änderung LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)LGBl. Nr. 71/2017 (XVII. GPStLT AA EZ 178/1 AB EZ 178/8)Präambel/Promulgationsklausel Inhaltsv... mehr lesen...
(1) Zuweisung ist die Zurverfügungstellung von Landesbediensteten zur Dienstleistung an einen vom Land verschiedenen Rechtsträger.(2) Zugewiesene Landesbedienstete sind die im Dienststand stehenden Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten, die an einen vom Land verschiedenen Rechtsträger zur ... mehr lesen...
(1) Die Akkreditierung ist die formelle Anerkennung, daß eine Institution (Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle) für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten (Prüfungen, Überwachungen oder Zertifizierungen) befugt ist.(2) Eine Prüfstelle ist eine Institution (Laboratorium), die Prüfungen du... mehr lesen...
(1) Den Mitgliedern des Steiermärkischen Landtages und der Steiermärkischen Landesregierung – mit Ausnahme des Landeshauptmannes – gebühren Bezüge und Sonderzahlungen. Anspruch auf Vergütungen für außerordentliche Auslagen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes haben alle Mitglieder des Steiermärk... mehr lesen...