§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 § 0 gültig von 12.09.2024 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 91/2024 ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 01.01.2014 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 87/2013... mehr lesen...
(1)Absatz einsZuweisung ist die Zurverfügungstellung von Landesbediensteten zur Dienstleistung an einen vom Land verschiedenen Rechtsträger.(2)Absatz 2Zugewiesene Landesbedienstete sind die im Dienststand stehenden Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten, die an einen vom Land verschiedenen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Akkreditierung ist die formelle Anerkennung, daß eine Institution (Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle) für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten (Prüfungen, Überwachungen oder Zertifizierungen) befugt ist.(2)Absatz 2Eine Prüfstelle ist eine Institution (Laboratorium),... mehr lesen...