Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 28.11.2025

Gesetze 1-1 von 1

10 Paragrafen zu Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler (TEG 2012) aktualisiert


§ 85 TEG 2012 Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...


§ 83 TEG 2012 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einseine nach diesem Gesetz bewilligungspflichtige Anlage ohne Vorliegen einer Errichtungsbewilligung errichtet oder wesentlich ändert,2.Ziffer 2eine Anlage entgegen einer Anordnung in der Errichtungsbewilligung ohne Vorliegen einer Betriebsbewilligung in Betrieb nimmt,3... mehr lesen...


§ 30e TEG 2012 Umweltinspektionen

(1)Absatz einsAnlagen nach § 29 sind, unbeschadet von Überprüfungen nach § 31, regelmäßigen Umweltinspektionen zu unterziehen.Anlagen nach Paragraph 29, sind, unbeschadet von Überprüfungen nach Paragraph 31,, regelmäßigen Umweltinspektionen zu unterziehen.(2)Absatz 2Die Landesregierung hat einen ... mehr lesen...


§ 30d TEG 2012 Nichteinhaltung von Auflagen, Überwachung

(1)Absatz einsDer Betreiber der Anlage hat die Behörde bei Nichteinhaltung des Bewilligungskonsenses unverzüglich zu informieren und unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Anforderungen so schnell wie möglich wiederhergestellt wird. Die... mehr lesen...


§ 30c TEG 2012 Vorfälle und Unfälle

(1)Absatz einsDer Betreiber der Anlage hat der Behörde alle Vorfälle oder Unfälle mit erheblichen Umweltauswirkungen unverzüglich zu melden und ohne Verzug Maßnahmen zur Begrenzung der Umweltauswirkungen und zur Vermeidung weiterer möglicher Vorfälle und Unfälle zu ergreifen.(2)Absatz 2Die Behörd... mehr lesen...


§ 30b TEG 2012 Anwendung von BVT-Schlussfolgerungen und Informationen

(1)Absatz einsDie in den BVT-Merkblättern enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokumente für die Bewilligung, die wesentliche Änderung nach § 29b Abs. 2 und die Aktualisierung von Anlagen nach § 31 mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden. Bis... mehr lesen...


§ 30a TEG 2012 Emissionsgrenzwerte

(1)Absatz einsDie Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe im Sinn des § 30 Abs. 3 lit. a gelten an dem Punkt, an dem die Emissionen die Anlage verlassen, wobei eine etwaige Verdünnung vor diesem Punkt bei der Festsetzung der Grenzwerte nicht berücksichtigt wird.Die Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe... mehr lesen...


§ 29d TEG 2012 Grenzüberschreitende Auswirkungen

(1)Absatz einsSofern die Errichtung, der Betrieb oder die wesentliche Änderung einer Anlage nach § 29 erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt eines ausländischen Staates haben könnte, oder ein solcher Staat ein diesbezügliches Ersuchen stellt, hat die Behörde gleichzeitig mit der sie d... mehr lesen...


§ 29b TEG 2012 Bewilligungspflicht, Anzeigepflicht von Änderungen

(1)Absatz einsDie Errichtung, der Betrieb sowie jede wesentliche Änderung einer Stromerzeugungsanlage im Sinn des Kapitels II der Richtlinie 2010/75/EU bedürfen einer Bewilligung der Behörde.Die Errichtung, der Betrieb sowie jede wesentliche Änderung einer Stromerzeugungsanlage im Sinn des Kapite... mehr lesen...


§ 5 TEG 2012 Allgemeine Erfordernisse, Energieeffizienz an erster Stelle, überragendes öffentliches Interesse, Kosten-Nutzen-Analyse

(1)Absatz einsStromerzeugungsanlagen, elektrische Leitungsanlagen, Umwandlungs- und Energiespeicheranlagen sind unbeschadet sonstiger bundes- und landesrechtlicher Vorschriften in allen ihren Teilen so zu errichten, zu ändern, zu betreiben, instand zu halten und instand zu setzen, dass siea)Liter... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.11.25
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