Paragraph 8, Der Zuschuss zur Vorbeugung vor Tropenkrankheiten beträgt für jeden Familienangehörigen bei einer Verwendung des Beamten in1.Ziffer einsAbu Dhabi, Abuja, Bagdad, Bangkok, Dakar, Guatemala, Hanoi, Hongkong, Islamabad, Jakarta, Kuala Lumpur, Manila, Maskat, New Delhi, Riyadh, Shanghai ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Auslandsverwendungszulage setzt sich aus dem Grundbetrag und allfälligen Zuschlägen zusammen.(2)Absatz 2Der Grundbetrag beträgt 8 WE.(3)Absatz 3Der Funktionszuschlag beträgt für Beamte an österreichischen Vertretungsbehörden1.Ziffer eins1 973,26 € bei einer dauernden dienstliche... mehr lesen...
Paragraph eins, Die Auslandsverwendungszulage und die Zuschüsse, die gemäß § 21g Abs. 4 Z 1 GehG in Pauschalbeträgen festzusetzen sind, werden – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – in Werteinheiten festgesetzt. Eine Werteinheit (WE) entspricht dem Betrag von 97,92 €. Die Auslandsver... mehr lesen...
(1)Absatz einsGemäß § 195 Abs. 2 des Mineralrohstoffgesetzes – MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/2002 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 83/2003, wird festgestellt, dass die Arbeitnehmerschutzbestimmungen der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung, BGBl. ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 03.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 330/2024 § 0 gültig von 25.05.2005 bis 02.12.2024 mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 30. April 2013 tritt die Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 305/1998 außer Kraft.Mit Ablauf des 30. April 2013 tritt die Sprengelverordnung... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 StGB ist an männlichen Jugendlichen in der Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien-Münnichplatz, die strafrechtliche Unterbringung nach § 21 Abs. 2 StGB an weiblichen Jugendlichen im forensisch-... mehr lesen...
(1)Absatz einsFreiheitsstrafen, deren Strafzeit sechs Monate übersteigt, sind an männlichen Jugendlichen in der Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien-Münnichplatz zu vollziehen.(2)Absatz 2Das Bundesministerium für Justiz hat eine andere Anstalt zum Vollzug zu bestimmen, wenn dadurch die Aufgab... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Abschnittes setzen für den Bereich der Bilanzbuchhaltungsberufe die Geldwäsche-RL um.(2)Absatz 2Im Sinne dieses Abschnittes bedeutet1.Ziffer eins„Geldwäsche“ die folgenden Handlungen, wenn sie vorsätzlich begangen werden:a)Litera ader Umtausch oder Transfer v... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über das Arzneispezialitätenregister 2006, BGBl. II Nr. 21/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 79/2010, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung ... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Eintragungen gemäß § 1 Z 1 bis 3 ist für jede Arzneispezialität eine Registrierungs- bzw. Zulassungsnummer zu vergeben.Für Eintragungen gemäß Paragraph eins, Ziffer eins bis 3 ist für jede Arzneispezialität eine Registrierungs- bzw. Zulassungsnummer zu vergeben.(2)Absatz 2Für Ar... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Eintragungen gemäß § 1 Z 1 und 2 sind unter Angabe folgender Daten zu veröffentlichen:Die Eintragungen gemäß Paragraph eins, Ziffer eins und 2 sind unter Angabe folgender Daten zu veröffentlichen:1.Ziffer einsZulassungs- bzw. Registrierungsnummer,2.Ziffer 2Name der Arzneispezial... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Fluggäste Streit- oder Beschwerdefälle wegen behaupteter Verstöße gegen Ge- oder Verbote, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flugg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Betreiber von ELGA-Komponenten (§ 24 GTelG 2012) haben aus ihren jeweiligen Mitarbeiter/innen für die Informationssicherheit beauftragte Person zu benennen.Die Betreiber von ELGA-Komponenten (Paragraph 24, GTelG 2012) haben aus ihren jeweiligen Mitarbeiter/innen für die Informat... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Gewährleistung eines hohen Niveaus an Sicherheit und eines Zugriffsschutzes haben die Betreiber von ELGA-Komponenten (§ 24 GTelG 2012) die Sicherheitsanforderungen gemäß § 23 bis § 30 einzuhalten und die Einhaltung dieser Sicherheitsanforderungen laufend zu überwachen.Zur Gewähr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Betreiber von ELGA-Komponenten haben1.Ziffer einsdie Komponentenverfügbarkeit (§ 2 Z 3)die Komponentenverfügbarkeit (Paragraph 2, Ziffer 3,)a)Litera awährend der Kernzeit (Abs. 2) zu gewährleisten, wobei eine Nicht-Verfügbarkeit von maximal elf Stunden pro Kalendervierteljahr zu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesrechenzentrum GmbH obliegt die Wartung und der Betrieb sowie die betriebliche Weiterentwicklung nachstehender zentraler ELGA-Services:1.Ziffer einsBerechtigungssystem (§ 21 GTelG 2012),Berechtigungssystem (Paragraph 21, GTelG 2012),2.Ziffer 2Protokollierungssystem (§ 22 GT... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür den ELGA-Aushang gilt Folgendes:1.Ziffer einsDer ELGA-Aushang hat die Überschrift „Information für Patientinnen und Patienten“ sowie das ELGA-Logo zu enthalten.2.Ziffer 2Für die Überschrift und das ELGA-Logo sind die für andere Anschläge bei dem jeweiligen ELGA-Gesundheitsdienst... mehr lesen...
(1)Absatz einsAb dem jeweils für sie gültigen Verpflichtungstermin haben die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (§ 2 Z 10 GTelG 2012) die ELGA-Teilnehmer/innen gemäß § 16 Abs. 4 GTelG 2012 mittels eines verständlichen, gut sichtbaren und leicht zugänglichen Aushanges („ELGA-Aushang“) zu informieren.... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten gemäß § 2 Z 9 GTelG 2012 sind die gemäß Abs. 2 veröffentlichten Terminologien zu verwenden.Für die Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten gemäß Paragraph 2, Ziffer 9, GTelG 2012 sind die gemäß Absatz 2, veröffentlichten Terminologien zu... mehr lesen...
(1)Absatz einsInhalt, Struktur, Format und Codierung von ELGA-Gesundheitsdaten gemäß § 2 Z 9 lit. a und b GTelG 2012 sind in den folgenden Implementierungsleitfäden festgelegt:Inhalt, Struktur, Format und Codierung von ELGA-Gesundheitsdaten gemäß Paragraph 2, Ziffer 9, Litera a und b GTelG 2012 s... mehr lesen...
(1)Absatz einsDatensätze zur Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln (Medikationsdaten gemäß § 2 Z 9 lit. b GTelG 2012) haben die in § 15 genannten Angaben zu enthalten.Datensätze zur Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln (Medikationsdaten gemäß Paragraph 2, Ziffer 9, Litera b, GTelG 2012) habe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDatensätze zu Medikationsdaten gemäß § 2 Z 9 lit. b GTelG 2012 haben jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:Datensätze zu Medikationsdaten gemäß Paragraph 2, Ziffer 9, Litera b, GTelG 2012 haben jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:1.Ziffer einsdie Identität der ELGA-Teilnehme... mehr lesen...
§ 13.Paragraph 13, Die ELGA-Interoperabilitätsstufe „EIS Full Support“ gilt als Mindeststandard für1.Ziffer einsdie medizinischen Dokumente gemäß § 2 Z 9 lit. a sublit. aa bis cc GTelG 2012, nämlichdie medizinischen Dokumente gemäß Paragraph 2, Ziffer 9, Litera a, Sub-Litera, a, a bis cc GTelG 20... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin kann sich zur Erstellung und Aktualisierung der OTC-Liste der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bedienen.(2)Absatz 2Die AGES hat ein Beratungsgremium („O... mehr lesen...
(1)Absatz einsFühren andere als auf der OTC-Liste genannten Arzneimittel zu Wechselwirkungen, so hat der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin die OTC-Liste zu aktualisieren und die aktualisierte Liste gemäß § 10 zu veröffentlichen.Führen andere a... mehr lesen...
(1)Absatz einsOTC-Arzneimittel sind von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister oder der zuständigen Bundesministerin am Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs (§ 12a GTelG 2012) unter www.gesundheit.gv.at als OTC-Liste zu veröffentlichen.OTC-Arzneimittel sind von dem für das ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Speicherung der in den §§ 5 bis 8 genannten ELGA-Gesundheitsdaten gilt unter der Voraussetzung, dass die Nutzung der ELGA-Komponenten (§ 24 GTelG 2012) zur Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten technisch möglich ist.Die Speicherung der in den Paragraphen 5 bis 8 genannten ELGA-... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Ab 1. Jänner 2026 sind die in § 3 Abs. 5 genannten Einrichtungen der Pflege zur Speicherung des Pflegesituationsberichts gemäß § 13 Abs. 3 Z 6 GTelG 2012 verpflichtet. Ab 1. Jänner 2026 sind die in Paragraph 3, Absatz 5, genannten Einrichtungen der Pflege zur Speicherung des Pfle... mehr lesen...
(1)Absatz einsSpeicherung durch Krankenanstalten: Ab Inkrafttreten dieser Verordnung (Rechtsvorschrift) speichern die in § 3 Abs. 2 Z 2 genannten selbstständigen Ambulatorien Medikationsdaten bei deren Verordnung (Rezept).Speicherung durch Krankenanstalten: Ab Inkrafttreten dieser Verordnung (Rec... mehr lesen...
(1)Absatz einsSpeicherung durch Krankenanstalten:1.Ziffer einsAb Inkrafttreten dieser Verordnung sind die in § 3 Abs. 2 Z 1 genannten Krankenanstalten zur Speicherung von Laborbefunden gemäß § 13 Abs. 3 Z 2 GTelG 2012 und zur Speicherung von Befunden der bildgebenden Diagnostik gemäß § 13 Abs. 3 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSpeicherung durch Krankenanstalten:1.Ziffer einsAb Inkrafttreten dieser Verordnung sind die in § 3 Abs. 2 Z 1 genannten Krankenanstalten zur Speicherung von Entlassungsbriefen gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 verpflichtet.Ab Inkrafttreten dieser Verordnung sind die in Paragraph 3, A... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Beginn der Speicherverpflichtung gilt der 1. Jänner 2026, sofern in dieser Verordnung oder in § 27 GTelG 2012 kein früherer Zeitpunkt genannt ist.Als Beginn der Speicherverpflichtung gilt der 1. Jänner 2026, sofern in dieser Verordnung oder in Paragraph 27, GTelG 2012 kein frühe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind nach Maßgabe dieser Verordnung gemäß § 13 Abs. 3 GTelG 2012 zur Speicherung von ELGA-Gesundheitsdaten verpflichtet. Die Speicherverpflichtung besteht nur, sofern sich aus den §§ 15 Abs. 2 und 16 Abs. 2 Z 2 GTelG 2012 nichts anderes ergibt.Die... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:1.Ziffer eins„CDA“: Clinical Document Architecture, ein internationaler, auf XML basierender Standard für die Speicherung und die Übermittlung von Gesundheitsdaten.2.Ziffer 2„ELGA-Interoperabilitätsstufe“: das Ausmaß der Standardisierung und Ve... mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Gegenstand dieser Verordnung ist die Implementierung und Weiterentwicklung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), insbesondere durch die Festlegung1.Ziffer einsdes Beginns der Speicherverpflichtung für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter,2.Ziffer 2der wechselwirkungsrelevanten... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 11/2025 § 0 gültig von 15.05.2015 bis 31.03.2025 Art / Parag... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 tritt die Gesundheitstelematikverordnung 2012, BGBl. II Nr. 483/2012, außer Kraft. Soweit die Gesundheitstelematikverordnung, BGBl. II Nr. 451/2008, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr... mehr lesen...
1.Ziffer einsAllgemeine Krankenanstalt2.Ziffer 2Sonderkrankenanstalt3.Ziffer 3Pflegeanstalt4.Ziffer 4Sanatorium5.Ziffer 5Selbstständiges Ambulatorium6.Ziffer 6Ärztliche Gruppenpraxis7.Ziffer 7Zahnärztliche Gruppenpraxis8.Ziffer 8Straf- und Maßnahmenvollzug9.Ziffer 9Öffentliche Apotheke10.Ziffer 1... mehr lesen...
§ 10.Paragraph 10, Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin hat die in dieser Verordnung vorgesehenen Veröffentlichungen im Internet im Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs (§ 12a GTelG 2012) unter www.gesundheit.gv.at vorzunehmen. Der für ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin kann die technischen Voraussetzungen sowie die Nutzungsbedingungen für die Verarbeitung von Daten des eHealth-Verzeichnisdienstes gemäß § 10 Abs. 7 GTelG 2012 im Internet veröffentlichen.Der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsGesundheitsdiensteanbieter, für die gemäß § 9 Abs. 3 Z 3 GTelG 2012 der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin die zuständige Registrierungsstelle ist, haben die für die Eintragung erforderlichen Daten gemäß § 10 Abs. 1 GTelG 2012 die... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Registrierungsstellen gemäß § 9 Abs. 3 Z 2 GTelG 2012 haben dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister oder der zuständigen Bundesministerin die in § 10 Abs. 1 GTelG 2012 genannten Daten der ihrem jeweiligen Wirkungsbereich zugeordneten Gesundheitsdiensteanbieter zu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Eintragung der in § 10 Abs. 1 GTelG 2012 genannten Daten von Gesundheitsdiensteanbietern in den eHealth-Verzeichnisdienst und deren Austragung erfolgt durch die gemäß § 9 Abs. 3 GTelG 2012 zuständigen RegistrierungsstellenDie Eintragung der in Paragraph 10, Absatz eins, GTelG 20... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Registrierungsstellen gemäß § 9 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 haben dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister oder der zuständigen Bundesministerin die in § 10 Abs. 1 GTelG 2012 genannten Daten von allen im jeweiligen Register gemäß § 9 Abs. 3 Z 1 lit. a bis i GTelG 2012 e... mehr lesen...
(1)Absatz einsVerantwortliche (Art. 4 Z 7 DSGVO) oder Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO), die zur Auffassung kommen, dass ihre Tätigkeit weder einer Rolle nach Teil 1 noch nach Teil 2 der Anlage zugeordnet werden kann, haben bei dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister oder der... mehr lesen...
(1)Absatz einsGegenstand dieser Verordnung sind nähere Regelungen von technischen und organisatorischen Grundlagen der Gesundheitstelematik, insbesondere1.Ziffer einsdie Definition der von den Gesundheitsdiensteanbietern zu verwendenden Rollen (§ 2),die Definition der von den Gesundheitsdienstean... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei der elektronischen Verarbeitung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten (Art. 4 Z 15 und 13 DSGVO) haben Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 2 Z 2 GTelG 2012 ausschließlich die in der Anlage definierten Rollen zu verwenden. Gesundheitsdiensteanbieter, die in mehreren Rollen tä... mehr lesen...
II. Abschnittrömisch II. Abschnitt Gebühr in EuroI. Ziviles Luftfahrtpersonal (inklusive Flugmedizin)römisch eins. Ziviles Luftfahrtpersonal (inklusive Flugmedizin) 1.Ziffer einsa)Litera aPPL gemäß Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 – ZLPV 2006, BGBl. II Nr. 205/2006, in der jeweils geltend... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 und TP 28 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 453/1995 treten am 1. Juli 1995 in Kraft.Paragraph eins und TP 28 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1995, treten am 1. Juli 1995 in Kraft.(3)A... mehr lesen...
Mittel für Zielsteuerungsprojekte und -maßnahmenParagraph 48 *,)Mittel für Zielsteuerungsprojekte und -maßnahmen(1)Absatz einsDer Landesgesundheitsfonds kann gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern Projekte und Maßnahmen finanzieren, die im Landes-Zielsteuerungsübereinkommen vereinbart bzw. ... mehr lesen...
Festsetzung und Gewährung der Mittel für Planungenund StrukturreformenParagraph 47 *,)Festsetzung und Gewährung der Mittel für Planungenund Strukturreformen(1)Absatz einsDer Landesgesundheitsfonds hat jährlich jeweils einen Gesamtbetrag für die Finanzierung von Planungen im intramuralen Bereich u... mehr lesen...
Zustimmung zu Investitionsvorhaben und InvestitionszuschüsseParagraph 46 *,)Zustimmung zu Investitionsvorhaben und Investitionszuschüsse(1)Absatz einsInvestitionsvorhaben betreffend bauliche Maßnahmen, die Aufstellung von Großgeräten oder Informationstechnologie (IT) in Fondskrankenanstalten bedü... mehr lesen...
MittelParagraph 43 *,)Mittel(1)Absatz einsDer Landesgesundheitsfonds erhält seine Mittel ausa)Litera aBeiträgen der Bundesgesundheitsagentur;b)Litera bBeiträgen der Länder (Umsatzsteueranteile);c)Litera cBeiträgen aller österreichischen Gemeinden nach Maßgabe einer besonderen bundesgesetzlichen R... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gesundheitsplanungs GmbH hat jene Teile des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (§ 2 lit. n) sowie des Regionalen Strukturplans Gesundheit (§ 41 Abs. 1), die von der Bundes-Zielsteuerungskommission bzw. der Landes-Zielsteuerungskommission als Teile ausgewiesen wurden, die ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Regionale Strukturplan Gesundheit ist durch die Landes-Zielsteuerungskommission entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit bezüglich Inhalten, Planungshorizonten und Planungsrichtwerten zu beschließen. Er hat dabei jedenfalls folgende Inhalte aufzuwe... mehr lesen...
AufgabenParagraph 29 *,)AufgabenDer Geschäftsführung obliegta)Litera adie Wahrnehmung der in den Geschäftsordnungen zugewiesenen laufenden Geschäfte des Landesgesundheitsfonds sowieb)Litera bdie Durchführung der Beschlüsse der Gesundheitsplattform in den Angelegenheiten des Landesgesundheitsfonds... mehr lesen...
Geschäftsführer oder GeschäftsführerinParagraph 28 *,)Geschäftsführer oder Geschäftsführerin(1)Absatz einsDie Landesregierung bestellt einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Eingeschränkt auf die Geschäfte des Gesundheitsförderungsfonds (§ 6 lit. i iVm § 43 Abs. 2) kann sie einen weit... mehr lesen...
Vorsitz der Landes-ZielsteuerungskommissionParagraph 24 *,)Vorsitz der Landes-Zielsteuerungskommission(1)Absatz einsDen Vorsitz in der Landes-Zielsteuerungskommission führen das für das Krankenanstaltenrecht zuständige Mitglied der Landesregierung und die vorsitzende Person des Landesstellenaussc... mehr lesen...
Mitglieder der Landes-ZielsteuerungskommissionParagraph 19 *,)Mitglieder der Landes-Zielsteuerungskommission(1)Absatz einsDie Landes-Zielsteuerungskommission besteht aus 13 Mitgliedern.(2)Absatz 2Der Landes-Zielsteuerungskommission gehören an:a)Litera adie Mitglieder der Kurie des Landes;b)Litera... mehr lesen...
Vorsitz der GesundheitsplattformParagraph 17 *,)Vorsitz der Gesundheitsplattform(1)Absatz einsDen Vorsitz in der Gesundheitsplattform führt das für das Krankenanstaltenrecht zuständige Mitglied der Landesregierung.(2)Absatz 2Der vorsitzenden Person obliegt:a)Litera adie Einberufung zu und die Lei... mehr lesen...
Beschlussfassung in der GesundheitsplattformParagraph 16 *,)Beschlussfassung in der GesundheitsplattformEin Beschluss kommt wie folgt zustande:a)Litera ain den Angelegenheiten als Fonds (§ 4), vorbehaltlich der lit. b:in den Angelegenheiten als Fonds (Paragraph 4,), vorbehaltlich der Litera b, :,... mehr lesen...
Stimmrechte der Mitglieder der GesundheitsplattformParagraph 13 *,)Stimmrechte der Mitglieder der GesundheitsplattformJedes Mitglied der Gesundheitsplattform hat eine Stimme. Kein Stimmrecht hat jedoch das vom Dachverband der Sozialversicherungsträger entsandte Mitglied.*) Fassung LGBl.Nr. 24/202... mehr lesen...
Dauer und Ende der Mitgliedschaft in der GesundheitsplattformParagraph 12 *,)Dauer und Ende der Mitgliedschaft in der Gesundheitsplattform(1)Absatz einsDie Mitglieder, mit Ausnahme des Mitglieds der Landesregierung und des Patientenanwaltes oder der Patientenanwältin, sind auf unbestimmte Zeit zu... mehr lesen...
Mitglieder der GesundheitsplattformParagraph 10 *,)Mitglieder der Gesundheitsplattform(1)Absatz einsDie Gesundheitsplattform besteht aus 18 Mitgliedern.(2)Absatz 2Der Gesundheitsplattform gehören an:a)Litera asechs Mitglieder für das Land;b)Litera bsechs Mitglieder für die Träger der Sozialversic... mehr lesen...
Organe des LandesgesundheitsfondsParagraph 8 *,)Organe des Landesgesundheitsfonds(1)Absatz einsOrgane des Landesgesundheitsfonds sind:a)Litera adas Präsidium;b)Litera bdie Gesundheitsplattform;c)Litera cdie Landes-Zielsteuerungskommission;d)Litera ddie Geschäftsführung.(2)Absatz 2Eine ausgewogene... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landesgesundheitsfonds hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben darauf zu achten, dassa)Litera aeine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung sichergestellt wird;b)Litera bdie Finanzierbarkeit des Gesundheitswe... mehr lesen...
Aufgaben in den Angelegenheiten der ZielsteuerungParagraph 6 *,)Aufgaben in den Angelegenheiten der ZielsteuerungDer Landesgesundheitsfonds hat in den Angelegenheiten der Zielsteuerung folgende Aufgaben:a)Litera aBeratung und Beschluss des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens und Erstellung der St... mehr lesen...
Aufgaben in den allgemeinengesundheitspolitischen AngelegenheitenParagraph 5 *,)Aufgaben in den allgemeinengesundheitspolitischen AngelegenheitenDer Landesgesundheitsfonds hat in den allgemeinen gesundheitspolitischen Angelegenheiten folgende Aufgaben:a)Litera a(Weiter-)Entwicklung der Gesundheit... mehr lesen...
BegriffsbestimmungenParagraph 2 *,)BegriffsbestimmungenIm Sinne dieses Gesetzes sind:a)Litera aFondskrankenanstalten:1.Ziffer einsÖffentliche Krankenanstalten gemäß § 3 lit. a und b des Spitalgesetzes mit Ausnahme der Pflegeabteilungen für Psychiatrie sowieÖffentliche Krankenanstalten gemäß Parag... mehr lesen...
LandesgesundheitsfondsParagraph eins *,)Landesgesundheitsfonds(1)Absatz einsFür das Land Vorarlberg wird ein Fonds mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bregenz eingerichtet (Landesgesundheitsfonds).(2)Absatz 2Der Landesgesundheitsfonds ist im Rahmen dieses Gesetzes zur Finanzierung der Fondskrank... mehr lesen...