Gesetzesaktualisierungen

32 Gesetze aktualisiert am 26.02.2025

Gesetze 1-10 von 32

1 Paragraf zu Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) aktualisiert


§ 82 AVG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 78 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 866/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 78, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 866 aus 1992, tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(2)Absatz 2§ 18 Abs. 3 fünfter bis neunter Satz, § 18 Ab... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

4 Paragrafen zu Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) aktualisiert


§ 98 GOG

(1)Absatz einsDie Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes treten, soweit in demselben nichts anderes angeordnet ist, mit dem Beginne der Wirksamkeit der Civilprocessordnung in Kraft.(2)Absatz 2§ 20 Abs. 2, § 23, § 24 Abs. 2, die §§ 25 bis 36, die §§ 38 und 39, die §§ 41 bis 47, § 73, § 78 Abs. 1,... mehr lesen...


§ 48a GOG

(1)Absatz einsDie §§ 15 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 bis 4 und 6, 15a Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1968 über den Obersten Gerichtshof, BGBl. Nr. 328/1968, sind sinngemäß auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte anzuwenden, die in Rechtskraft erwachsen sind. Wurde die Entscheidung des Oberlandesg... mehr lesen...


§ 32 GOG

(1)Absatz einsDie nach den gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten dem Gerichtshof zufallenden gerichtlichen Geschäfte sind jeweils für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember (Geschäftsverteilungsjahr) so unter die Richter zu verteilen, daß insgesamt eine möglichst gleichmäßige Auslastung aller ... mehr lesen...


§ 26 GOG

(1)Absatz einsDie nach den gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten dem Bezirksgericht zufallenden gerichtlichen Geschäfte sind jeweils im vorhinein für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember (Geschäftsverteilungsjahr) so unter die Richter zu verteilen, daß insgesamt eine möglichst gleichmäßige A... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

2 Paragrafen zu Jugendgerichtsgesetz 1988 (JGG) aktualisiert


§ 63 JGG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen ab dem Jahr 2004

(1)Absatz eins§ 24 und seine Überschrift treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.Paragraph 24 und seine Überschrift treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 32 Abs. 2 und 60 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2004, treten mit 1. März 2005 in... mehr lesen...


§ 44 JGG Unzulässigkeit einer Privat- oder Subsidiaranklage

(1)Absatz einsPrivatanklagen wegen Jugendstraftaten sind unzulässig. Straftaten, die sonst nur auf Verlangen des Opfers verfolgt werden können, hat mit dessen Ermächtigung die Staatsanwaltschaft zu verfolgen, jedoch nur, wenn dies aus pädagogischen Gründen oder um berechtigter, über das Vergeltun... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

9 Paragrafen zu Devisengesetz 2004 (DevG) aktualisiert


§ 19 DevG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund der Vorschriften dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in... mehr lesen...


§ 13 DevG Zivilrechtliche Bestimmungen

(1)Absatz einsRechtsgeschäfte, durch deren Abschluss das Tatbild des § 8 Abs. 1 oder des § 12 Abs. 1 verwirklicht wird, sind nichtig. Sie sind jedoch vom Zeitpunkt ihrer Vornahme an wirksam, wenn die erforderliche Bewilligung nachträglich erteilt wird.Rechtsgeschäfte, durch deren Abschluss das Ta... mehr lesen...


§ 12 DevG Gerichtliche Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWer entgegen den gemäß § 4 Abs. 1 erlassenen Verordnungen oder Bescheiden oder entgegen gemäß den Art. 64 bis 66 AEUV erlassenem unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union ein Rechtsgeschäft oder eine Handlung gemäß § 4 Abs. 4 im Wert von mehr als 75 000 Euro vornimmt, ist... mehr lesen...


§ 11 DevG

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung nach den §§ 8 bis 10 liegt nicht vor, wenn das Sanktionengesetz 2024, BGBl. I Nr. 5/2025, zur Anwendung gelangt.Eine Verwaltungsübertretung nach den Paragraphen 8 bis 10 liegt nicht vor, wenn das Sanktionengesetz 2024, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 a... mehr lesen...


§ 9 DevG

Paragraph 9, Wer eine Bewilligung, die auf Grund einer nach diesem Bundesgesetz erlassenen Verordnung oder eines Bescheides oder auf Grund einer gemäß den Art. 64 bis 66 AEUV erlassenen, unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschrift der Europäischen Union erforderlich ist, durch unrichtige oder unvoll... mehr lesen...


§ 8 DevG Verwaltungsstrafbestimmungen

(1)Absatz einsWer entgegen den gemäß § 4 Abs. 1 erlassenen Verordnungen oder Bescheiden oder entgegen gemäß Art. 64 bis 66 AEUV erlassenem unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union Rechtsgeschäfte oder Handlungen gemäß § 4 Abs. 4 vornimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von... mehr lesen...


§ 5 DevG

(1)Absatz einsDie Oesterreichische Nationalbank hat die Einhaltung der von ihr gemäß § 4 Abs. 1 durch Verordnung oder Bescheid erlassenen Kapital- und Zahlungsverkehrsbeschränkungen sowie die Einhaltung jener Kapital- und Zahlungsverkehrsbeschränkungen zu überwachen, die in Bezug auf die in § 4 A... mehr lesen...


§ 3 DevG

(1)Absatz einsSoweit der Rat Maßnahmen gemäß Art. 64 Abs. 2 und 3 und Art. 66 AEUV trifft, hat die Oesterreichische Nationalbank gemäß § 4 allenfalls erforderliche Schritte zur Durchführung dieser Maßnahmen gegenüber dem betroffenen Drittstaat zu setzen.Soweit der Rat Maßnahmen gemäß Artikel 64, ... mehr lesen...


§ 2 DevG Kapital- und Zahlungsverkehr

§ 2.Paragraph 2, Der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland unterliegt, abgesehen von den in den Art. 64 bis 66, 75 und 215 AEUV sowie in den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen, keinen Beschränkungen. Der Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland unterliegt, abgesehen von den in de... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

4 Paragrafen zu Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG) aktualisiert


§ 42 StAG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1986 in Kraft.(2)Absatz 2Es treten, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 507/1994, in Kraft:Es treten, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 507 aus 1994,, in Kraft:1.Ziffer einsDie §§ 6a, 40 und 41 mit 1... mehr lesen...


§ 36 StAG Aufsicht durch die Oberstaatsanwaltschaften und das Bundesministerium für Justiz

(1)Absatz einsDie Oberstaatsanwaltschaften haben in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes den Geschäftsgang der ihnen unterstellten Staatsanwaltschaften regelmäßig durch geeignete Maßnahmen und zumindest einmal im Jahr durch eine Nachschau zu prüfen.(2)Absatz 2In den Jahren der Durchführung einer Regel... mehr lesen...


§ 34 StAG Tagebuch

(1)Absatz einsFür jede Strafsache soll bei den Staatsanwaltschaften ab Einbringen der Anklage nach Maßgabe des § 34a ein Tagebuch geführt werden. Der Leiter kann jedoch für bestimmte Fälle anordnen, dass Tagebücher auch für das Ermittlungsverfahren zu führen sind.Für jede Strafsache soll bei den ... mehr lesen...


§ 8 StAG Berichte der Staatsanwaltschaften

(1)Absatz einsDie Staatsanwaltschaften haben über Strafsachen, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes öffentliches Interesse besteht, oder in denen noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen von grundsätzl... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

2 Paragrafen zu E-Geldgesetz 2010 (E-GG) aktualisiert


§ 41 E-GG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 30. April 2011 in Kraft. § 36 tritt jedoch mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 30. April 2011 in Kraft. Paragraph 36, tritt jedoch mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2§ 2 Abs. 4 in der Fassu... mehr lesen...


§ 2 E-GG Ausnahmen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz ist auf die Europäische Zentralbank und Zentralbanken anderer Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörde oder sonst als Behörde handeln, und auf die Oesterreichische Nationalbank, wenn sie in ihrer Eigens... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

1 Paragraf zu Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) aktualisiert


§ 382 Geo. Äußere Bezeichnung des Aktes

(1)Absatz einsAuf dem Aktenrücken, Aktendeckel oder Aktenumschlag sind das Gericht und das Aktenzeichen anzuführen.(2)Absatz 2Auf den Akten sind außen ersichtlich zu machen;1.Ziffer einsbei Sachen, die mit anderen verbunden sind, dieser Umstand durch die Worte „verbunden mit ........“;2.Ziffer 2d... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

4 Paragrafen zu Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) aktualisiert


§ 65 AM-VO Inkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft.(2)Absatz 2Folgende Anforderungen gelten erst ab 5. Dezember 2002:1.Ziffer einsAusrüstung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit Brandbekämpfungseinrichtungen gemäß § 23 Abs. 8,Ausrüstung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln mit Brandbe... mehr lesen...


§ 61 AM-VO

(1)Absatz einsGemäß § 125 Abs. 8 ASchG wird festgestellt, dass gleichzeitig mit Inkrafttreten dieser Verordnung nachstehende gemäß § 106 Abs. 3 Z 3, § 109, § 121 sowie § 123 Abs. 1 und 2 ASchG als Bundesgesetz geltende Bestimmungen außer Kraft treten:Gemäß Paragraph 125, Absatz 8, ASchG wird fest... mehr lesen...


§ 15 AM-VO Verwendung

(1)Absatz einsDurch geeignete Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ist für das sichere Zuführen und Abführen von Werkstücken und Werkstoffen zu sorgen. Soweit sich aus § 35 Abs. 1 Z 2 ASchG in Verbindung mit der Bedienungsanleitung und aus dem 2. Abschnitt dieser Verordnung nicht etwas anderes... mehr lesen...


Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 03.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 330/2024 § 0 gültig von 01.02.2010 bis 02.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

35 Paragrafen zu Apothekenbetriebsordnung 2005 (ABO 2005) aktualisiert


§ 78 ABO 2005 Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsGenehmigungen von bereits bestehenden Betriebsanlangen bleiben aufrecht; auf diese sind im übrigen die Vorschriften dieser Verordnung nach Maßgabe der Abs. 2 bis 6 anzuwenden.Genehmigungen von bereits bestehenden Betriebsanlangen bleiben aufrecht; auf diese sind im übrigen die Vorsc... mehr lesen...


§ 72 ABO 2005

Paragraph 72, Über jede Betriebsüberprüfung ist eine Niederschrift aufzunehmen. mehr lesen...


§ 70 ABO 2005

Paragraph 70, Die Überprüfungen haben festzustellen, ob die für die Gesundheit und das Leben von Mensch oder Tier erforderliche Beschaffenheit der Arzneimittel gewährleistet ist und den Vorschriften für den Arzneimittelverkehr, dem Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung entsprochen wird. mehr lesen...


§ 67 ABO 2005 Genehmigung der Betriebsanlage; Überprüfungen von öffentlichen Apotheken, Filialapotheken, Krankenhausapotheken, ärztlichen und tierärztlichen Hausapotheken

(1)Absatz einsDie Betriebsräume und Einrichtungen einer neu errichteten Apotheke sowie jede wesentliche Änderung der Betriebsanlage, die Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb oder die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung haben kann, wie etwa wesentliche räumliche Veränderungen un... mehr lesen...


§ 66a ABO 2005

(1)Absatz einsArzneimittel sind so zu transportieren, dass1.Ziffer einsdie Kennzeichnung nicht verloren geht,2.Ziffer 2sie weder andere Erzeugnisse oder Materialien kontaminieren oder durch diese kontaminiert werden,3.Ziffer 3ausreichende Vorkehrungen gegen Auslaufen, Beschädigung und Diebstahl b... mehr lesen...


§ 66 ABO 2005

(1)Absatz einsDer Bund, die Länder und Gemeinden und die von ihnen verwalteten öffentlichen Fonds, die Sozialversicherungsträger und die gemeinnützigen Krankenanstalten und Fürsorgeanstalten können als begünstigte Bezieher die ermäßigte Abgabe von Apothekenwaren an Personen, für deren Heilbehandl... mehr lesen...


§ 65 ABO 2005

(1)Absatz einsDie §§ 12 Abs. 1, 13, 14, 15 und 18 über die Abgabe von Arzneimitteln gelten für tierärztliche Hausapotheken.Die Paragraphen 12, Absatz eins,, 13, 14, 15 und 18 über die Abgabe von Arzneimitteln gelten für tierärztliche Hausapotheken.(2)Absatz 2Der Tierarzt/die Tierärztin darf Arzne... mehr lesen...


§ 63 ABO 2005

Paragraph 63, Neben Aufzeichnungen über den Bezug der einzelnen Arzneimittel und über die hergestellten Arzneimittel (§§ 67, 70 und 71 TAMG sowie § 60a) ist den in besonderen Vorschriften angeordneten Vormerkungs- und Nachweispflichten zu entsprechen. Neben Aufzeichnungen über den Bezug der einze... mehr lesen...


§ 61 ABO 2005

(1)Absatz einsTierärztliche Hausapotheken müssen mindestens einen Raum zur Aufbewahrung und Abgabe von Arzneimitteln aufweisen. Dieser Raum sowie allenfalls vorhandene weitere Räume der tierärztlichen Hausapotheke dürfen grundsätzlich zu anderen Zwecken nicht verwendet werden. Mit Bewilligung der... mehr lesen...


§ 60a ABO 2005 Aufzeichnungspflichten für tierärztliche Hausapotheken

(1)Absatz einsDer Tierarzt/die Tierärztin hat über die Anfertigungen gemäß § 60 Abs. 3 und 4 elektronische Aufzeichnungen zu führen, aus denenDer Tierarzt/die Tierärztin hat über die Anfertigungen gemäß Paragraph 60, Absatz 3 und 4 elektronische Aufzeichnungen zu führen, aus denen1.Ziffer einsdas... mehr lesen...


§ 60 ABO 2005

(1)Absatz einsDie tierärztliche Hausapotheke dient der Versorgung der in Behandlung des Tierarztes/der Tierärztin stehenden Tiere. Die Eröffnung einer tierärztlichen Hausapotheke ist der Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage einer Bestätigung über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 25 de... mehr lesen...


§ 59 ABO 2005

(1)Absatz einsDie §§ 12 Abs. 1, 13, 14, 15 und 18 über die Abgabe von Arzneimitteln gelten für ärztliche Hausapotheken. Sofern der Arzt/die Ärztin eine Abgabe „sine confectione“ bzw. „sine informatione“ angebracht erachtet, gelten § 12 Abs. 2 und 3 sinngemäß.Die Paragraphen 12, Absatz eins,, 13, ... mehr lesen...


§ 54 ABO 2005

(1)Absatz einsDie Arzneimittelversorgung erfolgt in Fällen des § 28 Abs. 2 ApoG durch ärztliche Hausapotheken.Die Arzneimittelversorgung erfolgt in Fällen des Paragraph 28, Absatz 2, ApoG durch ärztliche Hausapotheken.(2)Absatz 2Die ärztliche Hausapotheke dient der Versorgung der in der Behandlun... mehr lesen...


§ 53 ABO 2005

(1)Absatz einsDie Vorschriften des 4. Abschnitts dieser Verordnung finden auf die Apotheken der tierärztlichen Bildungsstätten, die der Ausbildung der Studierenden und der arzneilichen Versorgung tierärztlich behandelter Tiere im Hochschulbereich dienen, sinngemäß Anwendung.(2)Absatz 2Arzneimitte... mehr lesen...


§ 47 ABO 2005 Vorratshaltung in der Krankenhausapotheke

(1)Absatz einsZur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Patienten/Patientinnen der Krankenanstalt sind Arzneimittel, gegebenenfalls Medizinprodukte und sonstige krankenhausspezifische Waren in ausreichender Menge zu beschaffen und vorrätig zu halten. Für eine durchschnittliche Lager... mehr lesen...


§ 45 ABO 2005 Geräte, Hilfsmittel und Prüfmittel für die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln

(1)Absatz einsArt und Anzahl der Geräte und Hilfsmittel für die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln haben sich an Größe, Art und Leistungsangebot der Krankenanstalt auszurichten. Geräte und Reagenzien für die erforderlichen Prüfungen müssen vorhanden sein.(2)Absatz 2Die Krankenhausapotheke ... mehr lesen...


§ 42 ABO 2005 Leitung der Krankenhausapotheke

(1)Absatz einsDer Leiter/die Leiterin der Krankenhausapotheke ist ein vom Rechtsträger des Krankenhauses beschäftigter/beschäftigte und mit der Leitung beauftragter/beauftragte Apotheker/Apothekerin. Die Apothekenleitung ist im Rahmen eines Volldienstes zu versehen.(2)Absatz 2Die Leitung einer Kr... mehr lesen...


§ 41 ABO 2005 Begriffsbestimmungen und anzuwendende Vorschriften

(1)Absatz eins§ 3 Abs. 2 bis 4, die §§ 5 bis 7, § 8 Abs. 1 Z 1, 2 und – soweit anwendbar – Z 6, Abs. 2 und 3, § 26 Abs. 3 sowie die §§ 28 bis 33 sind auf die Krankenhausapotheken anzuwenden.Paragraph 3, Absatz 2 bis 4, die Paragraphen 5 bis 7, Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins,, 2 und – sowei... mehr lesen...


§ 34 ABO 2005 Verantwortliche Leitung

(1)Absatz einsDie Filialapotheke ist Bestandteil einer öffentlichen Apotheke. Der Betrieb einer Filialapotheke unterliegt der Aufsicht des verantwortlichen Leiters/der verantwortlichen Leiterin der öffentlichen Apotheke, für welche die Filialapotheke bewilligt wurde (Stammapotheke).(2)Absatz 2Der... mehr lesen...


§ 27 ABO 2005 Betriebsräume

(1)Absatz einsDie Betriebsräume haben mindestens aus einer Offizin, einem Lagerraum, einem Laboratorium, einem Dienstzimmer und einer sanitären Anlage (Toilette, Waschgelegenheit) und Dusche zu bestehen.(2)Absatz 2Die Gesamtfläche der Betriebsräume hat mindestens 120 m2 zu umfassen. Die Mindestgr... mehr lesen...


§ 24 ABO 2005 Apothekeneigene Arzneispezialitäten

(1)Absatz einsDie Herstellung apothekeneigener Arzneispezialitäten (§ 1 Abs. 6 Arzneimittelgesetz) kann, sofern die Herstellung nicht in einem eigenen Arbeitsraum erfolgt, im Laboratorium erfolgen. Es sind die zur Vermeidung von Verwechslungen, unbeabsichtigten Vermengungen und gegenseitigen nach... mehr lesen...


§ 20 ABO 2005 Zubereitungen (Rezeptur)

(1)Absatz einsMagistrale Zubereitungen sind Arzneimittel, die in einer Apotheke durch einen Apotheker/eine Apothekerin nach ärztlicher oder zahnärztlicher Verschreibung für einen bestimmten Patienten/eine bestimmte Patientin bzw. nach tierärztlicher Verschreibung für ein bestimmtes Tier zubereite... mehr lesen...


§ 16 ABO 2005

Paragraph 16, Arzneimittel und andere Waren dürfen nicht abgegeben werden, wenn eine Verschreibung nur unter Benützung einer nicht allgemein bekannten Bezeichnung oder mit einem auf eine Abmachung zwischen Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin bzw. Tierarzt/Tierärztin oder einem anderen Dritten und de... mehr lesen...


§ 13 ABO 2005

(1)Absatz einsBei Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch oder bei Zweifeln an der Echtheit der Verschreibung muss die Abgabe verweigert werden.(2)Absatz 2Enthält eine Verschreibung einen erkennbaren Irrtum oder ist sie unleserlich, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarhei... mehr lesen...


§ 11 ABO 2005 Abgabe der Arzneimittel

(1)Absatz einsArzneimittel dürfen nur in der Offizin abgegeben werden.(2)Absatz 2Abs. 1 gilt nicht für dieAbsatz eins, gilt nicht für die1.Ziffer einsZustellung von Arzneimitteln gemäß § 8a ApoG,Zustellung von Arzneimitteln gemäß Paragraph 8 a, ApoG,2.Ziffer 2Abgabe in einer dislozierten Abgabest... mehr lesen...


§ 10 ABO 2005 Information und Beratung

(1)Absatz einsDer Apotheker/die Apothekerin hat Kunden/Kundinnen, Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Tierärzte/Tierärztinnen und andere Anwender/Anwenderinnen zu informieren und zu beraten, wenn dies aus Gründen der Arzneimittelsicherheit notwendig ist, die Abgabe des Arzneimittels eine Be... mehr lesen...


§ 10a ABO 2005

Paragraph 10 a, Die Apotheke, die für immobile Bewohner eines Alten- oder Pflegeheimes oder einer sonstigen Betreuungseinrichtung Arzneimittel, insbesondere auch neuverblisterte Arzneimittel, an diese abgibt, hat auch die kontinuierliche persönliche pharmazeutische Information und Beratung dieser... mehr lesen...


§ 8 ABO 2005 Aufzeichnungen

(1)Absatz einsZusätzlich zu den in besonderen Vorschriften angeordneten Vormerkungs- und Nachweisungspflichten hat der Apotheker/die Apothekerin übersichtliche Aufzeichnungen über1.Ziffer einsbezogene Arzneimittel, ausgenommen Arzneispezialitäten, einschließlich der vorgenommenen Prüfungen gemäß ... mehr lesen...


§ 7 ABO 2005 Prüfung von Arzneimitteln

(1)Absatz einsArzneimittel müssen den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen und gemäß Arzneibuchgesetz 2012 auf Identität und Qualität geprüft werden. Fehlen für ein Arzneimittel derartige Anforderungen, sind die dem Stand der Wissenschaften entsprechenden Qualitätsnormen zu beachten... mehr lesen...


§ 6 ABO 2005 Beschriftung der Arzneimittelvorratsbehältnisse

§ 6.Paragraph 6, Die Vorratsbehältnisse müssen mit einer dauerhaften und deutlich sicht- und lesbaren Aufschrift versehen sein, die den Inhalt eindeutig bezeichnet. Für Arzneimittel sind die im Arzneibuch oder in der Arzneitaxe angeführten Bezeichnungen zu verwenden. Abkürzungen sind nur dann zul... mehr lesen...


§ 5 ABO 2005 Lagerung

(1)Absatz einsArzneimittel, Waren und Reagenzien sind übersichtlich und so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden. Soweit ihre Identität oder ordnungsgemäße Qualität nicht festgestellt ist, sind sie unter entsprechender Kenntlichmachung... mehr lesen...


§ 2 ABO 2005 Apothekenleitung

(1)Absatz einsDie Leitung einer öffentlichen Apotheke ist vom verantwortlichen Leiter/von der verantwortlichen Leiterin persönlich auszuüben. Die Apothekenleitung ist im Rahmen eines Volldienstes zu versehen.(2)Absatz 2Dem Leiter/der Leiterin steht die uneingeschränkte Leitung in allen Angelegenh... mehr lesen...


§ 3 ABO 2005 Apothekenpersonal

(1)Absatz einsIn der öffentlichen Apotheke muss die für die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebes der Apotheke erforderliche Anzahl an Apothekern/Apothekerinnen (§ 1 Pharmazeutische Fachkräfteverordnung) beschäftigt werden.In der öffentlichen Apotheke muss die für die Gewährleistung des or... mehr lesen...


§ 1a ABO 2005 Kurzrufnummer für Apothekendienste

§ 1a.Paragraph eins a, Der Apotheker/Die Apothekerin ist verpflichtet, an der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 nach Maßgabe einer Richtlinie der Österreichischen Apothekerkammer teilzunehmen. mehr lesen...


§ 1 ABO 2005 Aufgaben

(1)Absatz einsDer öffentlichen Apotheke obliegt die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.(1a)Absatz eins aArzneimittel im Sinne dieser Verordnung sind, sofern nichts anderes bestimmt ist, Arzneimittel gemäß § 1 AMG und Tierarzneimittel gemäß Art. 4 Z 1 der Verordnung (EU) 2019/6 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25

11 Paragrafen zu Arzneimittelbetriebsordnung 2009 (AMBO 2009) aktualisiert


§ 37 AMBO 2009 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 3 Abs. 6 und 12 und § 30 Abs. 5a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 179/2013 treten drei Jahre nach der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 im Amtsblatt der Europäischen Union in Verb... mehr lesen...


§ 36 AMBO 2009 Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Union

(1)Absatz einsDer von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden der Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Wirkstoffe samt Anhängen ist in Band 4 der „Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Union“ veröffentlicht.(2)Absatz 2Durch diese Verordnung werden nachstehende Richtlinien... mehr lesen...


§ 30 AMBO 2009 Allgemeine Anforderungen

(1)Absatz einsAusgangsmaterial, Zwischenprodukte, Verpackungsmaterial, Bulkware, End- oder Fertigprodukte (einschließlich Ärztemuster) sind übersichtlich und so zu lagern, dass ihre Qualität nicht beeinträchtigt wird und eine Kontamination oder Kreuzkontamination vermieden wird.(2)Absatz 2Arzneim... mehr lesen...


§ 18 AMBO 2009 Prüfvorschrift, Prüfprotokoll

(1)Absatz einsFür jede durch das Kontrolllabor durchzuführende Prüfung muss eine dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechende Prüfvorschrift aufliegen und allen an der Prüfung beteiligten Personen während ihrer Tätigkeit ständig zur Verfügung stehen. Die Prüfvorschrift ist von der Kontroll... mehr lesen...


§ 15 AMBO 2009 Allgemeine Anforderungen

(1)Absatz einsSofern nichts Anderes über die Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Berichten oder Dokumenten bestimmt ist, sind die Unterlagen ab der letzten datierten Unterschrift mindestens fünf Jahre lang im Betrieb aufzubewahren.(2)Absatz 2Jeder Betrieb muss über ein seinem Tätigkeitsbereich entsp... mehr lesen...


§ 8 AMBO 2009 Herstellungsleiterin/Herstellungsleiter

(1)Absatz einsFür jeden Betrieb, in dem Arzneimittel hergestellt werden, ist eine Herstellungsleiterin/ein Herstellungsleiter zu bestellen.(2)Absatz 2Die Herstellungsleiterin/Der Herstellungsleiter muss1.Ziffer einsin einer Vertragspartei des EWR oder in der Schweiz ein Studium der Pharmazie, Hum... mehr lesen...


§ 9 AMBO 2009 Kontrolllaborleiterin/Kontrolllaborleiter

(1)Absatz einsFür jeden Betrieb, in dem Arzneimittel hergestellt oder kontrolliert werden oder in dem Verpackungsmaterial kontrolliert wird, ist eine Kontrolllaborleiterin/ein Kontrolllaborleiter zu bestellen.(2)Absatz 2Die Kontrolllaborleiterin/Der Kontrolllaborleiter muss1.Ziffer einsin einer V... mehr lesen...


§ 7 AMBO 2009 Sachkundige Person

(1)Absatz einsJeder Betrieb eines Herstellers von Arzneimitteln, jeder Betrieb eines Importeurs sowie jeder Betrieb, der Arzneimittel kontrolliert, muss ständig und ununterbrochen über mindestens eine sachkundige Person verfügen.(2)Absatz 2Abweichend von Abs. 1 muss jeder Betrieb, der menschliche... mehr lesen...


§ 4b AMBO 2009 Einfuhr von Wirkstoffen für Arzneimittel

(1)Absatz einsWirkstoffe für Arzneimittel dürfen aus Drittländern nur unter folgenden Voraussetzungen eingeführt werden:1.Ziffer einsdie Wirkstoffe wurden nach Standards hergestellt, die den von der Europäischen Union festgelegten Standards der Guten Herstellungspraxis für Wirkstoffe mindestens g... mehr lesen...


§ 3 AMBO 2009 Gute Herstellungspraxis und Gute Vertriebspraxis

(1)Absatz einsDer Hersteller hat sicher zu stellen, dass alle Herstellungsvorgänge im Rahmen der Herstellungsbewilligung gemäß § 63 Abs. 1 oder § 63a Abs. 2 oder 3 des Arzneimittelgesetzes in Übereinstimmung mit der Guten Herstellungspraxis durchgeführt werden. Dies gilt auch für Arzneimittel und... mehr lesen...


§ 1 AMBO 2009 Geltungsbereich

(1)Absatz einsDiese Verordnung findet Anwendung auf Betriebe, die Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen. Die Verordnung findet auch Anwendung auf die Tätigkeit der Vermittlung von Arzneimitteln, soweit dies in dieser Verordnung bestimmt wird.(1a)Absatz ein... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.02.25
Gesetze 1-10 von 32