(1) Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gemäß Abs. 2 bis 4 ist durchzuführen, wenn1.jene Maschinen, Geräte und Ausstattungen der Anlage, deren Verwendung die Genehmigungspflicht begründen könnte, ausschließlich solche sind, die in Verordnungen gemäß § 76 Abs. 1 oder Bescheiden gemäß § 76 Abs.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 502, 549 und die Änderungen der Abschnittsbezeichnungen in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 148/2020, treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Die §§ 502 und 549 sind auf Klagen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 eingebracht werden. § 502 Abs. 5 Z 5 in der Fassun... mehr lesen...
Paragraph 460, In Ehesachen (§ 49 Abs. 2 Z 2a JN) und Verfahren in anderen nicht rein vermögensrechtlichen aus dem gegenseitigen Verhältnis zwischen Ehegatten entspringenden Streitigkeiten (§ 49 Abs. 2 Z 2b JN) gelten folgende besondere Bestimmungen: In Ehesachen (Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 2... mehr lesen...
Tagsatzungen können nur durch richterliche Entscheidung verlegt werden (Erstreckung). Solche Erstreckung kann auf Antrag oder von amtswegen stattfinden:1.Ziffer einswenn sich dem rechtzeitigen Erscheinen einer oder beider Parteien oder der Aufnahme oder Fortsetzung der Verhandlung zwischen ihnen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 2 Abs. 1 bis 6, 28a, 29 Abs. 2 und 43 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 185/1999 treten mit 1. April 2000 in Kraft.Die Paragraphen 2, Absatz eins bis 6, 28a, 29 Absatz 2 und 43 Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art zu Zwecken des Wettbewerbes unbefugt verwertet oder anderen mitteilt, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.(2)Absatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer als Bediensteter eines Unternehmens Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die ihm vermöge des Dienstverhältnisses anvertraut oder sonst zugänglich geworden sind, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt anderen zu Zwecken des Wettbewerbes mitteilt, ist vom Geric... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. November 1997 in Kraft, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2§ 16 Abs. 5, § 17 und § 19 dieses Bundesgesetzes treten mit 1. März 1999 in Kraft.Paragraph 16, Absatz 5,, Paragraph 17 und Paragraph 19, dieses Bundesges... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht haben einem Kraftfahrzeuglenker, aus dessen Verhalten deutlich zu erkennen ist, dass er insbesondere infolge Alkohol- oder Suchtmittelgenusses, Einnahme von Medikamenten oder eines außergewöhnlichen Erregungs- o... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen von Anhängern auf Grund einer von einer Vertragspartei des1.Ziffer einsPariser Übereinkommens über den Verkehr von Kraftfahrzeugen, BGBl. Nr. 304/1930, desPariser Übereinkommens über den Verkehr von Kraftfahrzeugen, Bundesgesetzblatt N... mehr lesen...
(1)Absatz einsVerfahrensdaten sind nach folgenden Kriterien logisch zu löschen:1.Ziffer einsbei Verfahren, die zur Erteilung einer Lenkberechtigung führten, nach der Mitteilung über das Ableben des Besitzers, spätestens aber 100 Jahre nach der erstmaligen Erteilung;2.Ziffer 2bei sonstigen Verfahr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Fahrschule darf in die in § 16a Abs. 1 Z 1 lit. a bis i, l, m und Z 2 lit. a, b, c (soweit es das Ergebnis der Verkehrszuverlässigkeitsprüfung betrifft), d, e (soweit es das Ergebnis der Untersuchung betrifft), f (jedoch nicht den Grund für die Befristung, Beschränkung oder Aufl... mehr lesen...
(1)Absatz einsZum Zwecke der Erteilung oder Ausdehnung der Lenkberechtigung oder zur Durchführung sonstiger behördlicher Verfahren sind folgende Daten zu verarbeiten:1.Ziffer einsDie Datensätze von Personen auf die sich die Eintragungen gemäß Z 2 und 3 beziehen, bestehend aus:Die Datensätze von P... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes treten, soweit in demselben nichts anderes angeordnet ist, mit dem Beginne der Wirksamkeit der Civilprocessordnung in Kraft.(2)Absatz 2§ 20 Abs. 2, § 23, § 24 Abs. 2, die §§ 25 bis 36, die §§ 38 und 39, die §§ 41 bis 47, § 73, § 78 Abs. 1,... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Verfahren über1.Ziffer einsdie Genehmigung der Zustimmung des Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreters zu einer medizinischen Behandlung der betroffenen Person,2.Ziffer 2die Ersetzung der von einem solchen Vertreter verweigerten Zustimmung sowie3.Ziffer 3die Genehmigun... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 24 und seine Überschrift treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.Paragraph 24 und seine Überschrift treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 32 Abs. 2 und 60 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2004, treten mit 1. März 2005 in... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Strafverfahren wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangenen Tat obliegt dem die Gerichtsbarkeit in Jugendstrafsachen ausübenden Gericht. Die §§ 28 und 30 sind anzuwenden.Das Strafverfahren wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangenen Tat obliegt dem d... mehr lesen...
(1)Absatz einsWenn und sobald der Zweck der Festnahme (§§ 170 bis 172 StPO) oder der Untersuchungshaft (§ 173 StPO) durch familienrechtliche Verfügungen, allenfalls in Verbindung mit einem gelinderen Mittel (§§ 172 Abs. 2 und 173 Abs. 5 StPO), erreicht werden kann oder bereits erreicht ist, ist d... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 5h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 334/1993 tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.Paragraph 5 h, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 334 aus 1993, tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5e und § 5h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 43/1995... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Anordnung der öffentlichen mündlichen Verhandlung hat eine Voruntersuchung voranzugehen.(2)Absatz 2Diese Voruntersuchung führt ein vom Präsidenten aus den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes bestellter Untersuchungsrichter.(3)Absatz 3Öffentlich Bedienstete sind bei ihrer Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Person, die als Partei einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, kann einen Antrag stellen, das Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben (Art. 1... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Person, die als Partei einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, kann einen Antrag stellen, die Verordnung als gesetzwidrig aufzuheben (Art. 139 A... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Ausfertigung der Klage samt deren Beilagen ist der beklagten Partei mit dem Auftrage zuzustellen, innerhalb einer bestimmten Frist eine Gegenschrift einzubringen. Die Frist ist mit mindestens zwei Wochen zu bemessen.(2)Absatz 2Zur Vorbereitung der Entscheidung kann den Parteien... mehr lesen...
(1)Absatz einsVerfahrensleitende Anordnungen im Vorverfahren und verfahrensleitende Anordnungen, die nur zur Vorbereitung der Entscheidung dienen, trifft der Referent ohne Gerichtsbeschluss.(2)Absatz 2Entscheidungen über die Gewährung von Verfahrenshilfe einschließlich jener über den Ersatz von B... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2Die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 2, 13 Abs. 2, 14 Abs. 3, 15 Abs. 1 und 2, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 2, 20, 21 Abs. 2, 23, 25 und 26 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2007 treten mi... mehr lesen...
(1)Absatz einsIst ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen.(2)Absatz 2Die Verbandsgeldbuße ist in Tagessätzen zu bemessen. Sie beträgt mindestens einen Tagessatz.(3)Absatz 3Die Anzahl der Tagessätze beträgt bis zu180,–Strichaufzählungwenn di... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 1 Z 6 bis 8, § 2, § 3 Z 1, 1a und 4, § 4 Z 1 und 2, § 5 Abs. 1 bis 4, § 7 Z 6, 8 und 12 bis 14, § 11 Abs. 1, 1a und 3, § 12, § 14 bis § 19, § 21 Abs. 1, § 22 bis § 27d, § 28 Abs. 7 und 8, § 30 Abs. 3 und 4, § 31 Abs. 3, § 33 Abs. 1 bis 3 und 7, § 34, § 35 Abs. 1 und 2 und § 37 bis... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf Angebote im Sinn der §§ 148 Abs. 2a, 225 Abs. 2a und 240 Abs. 3 AktG, des § 21 Abs. 5 EUAuf Angebote im Sinn der Paragraphen 148, Absatz 2 a,, 225 Absatz 2 a und 240 Absatz 3, AktG, des Paragraph 21, Absatz 5, EU-UmgrG sowie des § 12 Abs. 3 SpaltG ist § 27e nach Maßgabe der folg... mehr lesen...