Änderung LGBl. Nr. 10/2015LGBl. Nr. 12/2018LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 36/2019Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. März 2019 beschlossen: Inhaltsverzeichnis1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Grundsätzliches§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittBeschr... mehr lesen...
KRITERIEN IM SINN DES § 4 Z 1 lit.aOb eine Schädigung, die nachhaltige Auswirkungen in Bezug auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes von Lebensräumen und Arten hat, erheblich ist, wird anhand des zum Zeitpunkt der Schädigung gegebenen Erhaltungszustandes, der Funkti... mehr lesen...
(1) Natürliche oder juristische Personen, die durch einen eingetretenen Umweltschaden1.in ihrer Gesundheit geschädigt oder in ihrem Eigentum oder sonstigen Rechten an einer betroffenen Liegenschaft, nicht jedoch durch die Möglichkeit einer bloßen Minderung des Verkehrswerts, verletzt oder2.dadurc... mehr lesen...
(1) Soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt wird, muss der Betreiber oder die Betreiberin sämtliche Kosten tragen, unter Einschluss der Kosten von Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht, in denen er oder sie unterlegen ist. Kostentragungspflichten nach den folgenden... mehr lesen...
(1) Ist eine Schädigung geschützter Arten oder natürlicher Lebensräume eingetreten, hat die Betreiberin oder der Betreiber mögliche Sanierungsmaßnahmen gemäß Anhang 3, ist eine Schädigung des Bodens eingetreten, hat der Betreiber oder die Betreiberin mögliche Sanierungsmaßnahmen gemäß Anhang 4 zu... mehr lesen...
(1) Ist ein Umweltschaden eingetreten, muss der Betreiber oder die Betreiberin, ungeachtet einer allfälligen Verständigung gemäß § 5 Abs. 2:1.unverzüglich die Behörde über alle bedeutsamen Aspekte des Sachverhaltes verständigen,2.alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die betreffenden Schad... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes gelten als:1.Umweltschaden:a)jede Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen in Bezug auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes dieser Arten oder Lebensräume hat. Die Erheblichkeit de... mehr lesen...
Änderung LGBl. 6200-1LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 37/2019Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. März 2019 beschlossen: mehr lesen...