NÖ Weinbaugesetz 2002 (NÖ WBG 2002) Fundstelle

NÖ Weinbaugesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.05.2019 bis 31.12.9999
NÖ Weinbaugesetz 2002
StF: LGBl. 6150-0

Änderung

LGBl. Nr. 10/2015

LGBl. Nr. 10/2015LGBl. Nr. 12/2018

LGBl. Nr. 12/2018LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 36/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 1721. Mai 2018März 2019 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Grundsätzliches

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Beschränkungen des Weinbaues

§ 3

Beschränkungen

§ 4

Weinbaufluren

§ 4a

Weinbaurieden

§ 5

Auspflanzen nach agrarischen Operationen

§ 6

Wiederbepflanzungen

3. Abschnitt
Sonderanlagen

§ 7

Gewinnung von Rebvermehrungsgut

§ 8

Pflanzungen zu Versuchszwecken

§ 9

Schnittweingärten und Rebschulen

4. Abschnitt
Weinbauaufsicht

§ 10

Überwachungsorgane; Pflichten der Weinbautreibenden

§ 11

Ländervereinbarung

§ 12

Anlage und Führung der Bezirksweinbaukataster

§ 13

Regionale Reserve

§ 14

Verarbeitung von personenbezogenen und anderen Daten

5. Abschnitt
Straf- und Schlussbestimmungen

§ 15

Strafbestimmungen

§ 16

Schlussbestimmungen

Stand vor dem 06.05.2019

In Kraft vom 25.05.2018 bis 06.05.2019
NÖ Weinbaugesetz 2002
StF: LGBl. 6150-0

Änderung

LGBl. Nr. 10/2015

LGBl. Nr. 10/2015LGBl. Nr. 12/2018

LGBl. Nr. 12/2018LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 36/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 1721. Mai 2018März 2019 beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Grundsätzliches

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Beschränkungen des Weinbaues

§ 3

Beschränkungen

§ 4

Weinbaufluren

§ 4a

Weinbaurieden

§ 5

Auspflanzen nach agrarischen Operationen

§ 6

Wiederbepflanzungen

3. Abschnitt
Sonderanlagen

§ 7

Gewinnung von Rebvermehrungsgut

§ 8

Pflanzungen zu Versuchszwecken

§ 9

Schnittweingärten und Rebschulen

4. Abschnitt
Weinbauaufsicht

§ 10

Überwachungsorgane; Pflichten der Weinbautreibenden

§ 11

Ländervereinbarung

§ 12

Anlage und Führung der Bezirksweinbaukataster

§ 13

Regionale Reserve

§ 14

Verarbeitung von personenbezogenen und anderen Daten

5. Abschnitt
Straf- und Schlussbestimmungen

§ 15

Strafbestimmungen

§ 16

Schlussbestimmungen

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