Gesetzesaktualisierungen

22 Gesetze aktualisiert am 21.02.2026

Gesetze 21-22 von 22

3 Paragrafen zu Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019) aktualisiert


§ 30 KMG 2019 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 21. Juli 2019 in Kraft. Die §§ 10 und 15 treten jedoch mit dem Tag, der auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt folgt, in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 21. Juli 2019 in Kraft. Die Paragraphen 10 und 15 treten jedoch mit dem ... mehr lesen...


§ 29 KMG 2019

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EU) 2017/1129 verwiesen wird, so ist, sofern nichts Anderes angeordnet ist, die Verordnung (EU... mehr lesen...


§ 13 KMG 2019 Zuständige Behörde

(1)Absatz einsDie FMA ist die für Österreich zuständige Behörde gemäß Art. 31 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129. Sie nimmt unbeschadet der ihr in anderen Bundesgesetzen zugewiesenen Aufgaben die den zuständigen Behörden gemäß Art. 31 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 zukommenden Aufgaben un... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.02.26

15 Paragrafen zu Börsegesetz 2018 (Börsegesetz) aktualisiert


§ 194 Börsegesetz Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 3. Jänner 2018 in Kraft. § 94 ist auf Geschäftsjahre der FMA anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen.Dieses Bundesgesetz tritt am 3. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 94, ist auf Geschäftsjahre der FMA anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017... mehr lesen...


§ 192a Börsegesetz Umsetzungshinweis

(1)Absatz einsMit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2017 wird die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 349, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2016/1034, ABl. Nr. L 175 vom 23.... mehr lesen...


§ 190 Börsegesetz

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts Anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes einschließlich solcher der FMA auf die durch dieses Bundes... mehr lesen...


§ 155 Börsegesetz Andere Verwaltungsübertretungen

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsdie organisatorischen Anforderungen oder Melde-, Unterrichtungs- oder Mitteilungsverpflichtungen zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 nicht erfüllt oder gegen daran anknüpfende Verpflichtungen gemäß der aufg... mehr lesen...


§ 150 Börsegesetz

Paragraph 150, Nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gelten folgende Übergangsbestimmungen:2.Ziffer 2( zu § 121 und § 145 Abs. 4)( zu Paragraph 121 und Paragraph 145, Absatz 4,)§ 121 und § 145 Abs. 4 treten hinsichtlich der Pflichten für Zwecke der vorzunehmenden Datenverarbeitung mit 25. Mai ... mehr lesen...


§ 145 Börsegesetz

(1)Absatz einsGeldstrafen gegen natürliche und juristische Personen wegen Verstößen gegen die in § 141 angeführten Pflichten oder wegen Verstößen gegen § 119 Abs. 7, § 122, § 123 Abs. 1 oder 3, § 123a oder § 135 Abs. 1 oder gemäß einer aufgrund von § 119 Abs. 8 oder § 123 Abs. 2 oder 5 erlassenen... mehr lesen...


§ 124 Börsegesetz Jahresfinanzbericht

(1)Absatz einsEin Emittent hat seinen Jahresfinanzbericht spätestens vier Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahres zu veröffentlichen und sicherzustellen, dass er mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich bleibt. Der Jahresfinanzbericht umfasst1.Ziffer einsden geprüften Abschluss;2.Ziffer ... mehr lesen...


§ 123 Börsegesetz Speichersystem, ESAP-Sammelstelle und Behördenkompetenzen

(1)Absatz einsVeröffentlicht ein Emittent oder eine Person, die ohne Einverständnis des Emittenten die Zulassung von dessen Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt beantragt hat, vorgeschriebene Informationen, so hat er oder sie diese Informationen gleichzeitig mit einem Veröffentlichun... mehr lesen...


§ 118 Börsegesetz Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsFür die Zwecke dieses Hauptstückes gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Ziffer einsWertpapiere: Wertpapiere gemäß § 1 Z 13;Wertpapiere: Wertpapiere gemäß Paragraph eins, Ziffer 13 ;,2.Ziffer 2Schuldtitel: Schuldtitel gemäß § 1 Z 6;Schuldtitel: Schuldtitel gemäß Paragraph eins, Zif... mehr lesen...


§ 110 Börsegesetz Veröffentlichungen von Maßnahmen und Sanktionen

(1)Absatz einsMaßnahmen gemäß § 93 Abs. 2 Z 4, Z 5, Z 7 und Z 9 bis 12, Abs. 5 und 7 sowie Geldstrafen gegen natürliche und juristische Personen wegen Verstößen gegen die in den §§ 105 und 106 angeführten Pflichten sind von der FMA unter Nennung der Namen der betroffenen Personen und unter Anführ... mehr lesen...


§ 107 Börsegesetz

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsentgegen den Verfügungen des Börseunternehmens oder entgegen den Anordnungen der Aufsichtsbehörden über den Entfall von Börseversammlungen oder die Schließung von Börsen Börseversammlungen abhält oder an ihnen teilnimmt,2.Ziffer 2eine Anzeigepflicht gemäß § 48 Abs. 1... mehr lesen...


§ 92 Börsegesetz

(1)Absatz einsDie Wertpapierbörsen und der dortige Handel sowie die von Börseunternehmen betriebenen MTF und OTF und der dortige Handel unterliegen der Aufsicht der FMA. Die FMA überwacht die Rechtmäßigkeit der Börseorganisation und der Beschlüsse der Organe des Börseunternehmens insbesondere im ... mehr lesen...


§ 82 Börsegesetz KMU-Wachstumsmarkt

(1)Absatz einsDer Betreiber eines MTF, dessen Herkunftsmitgliedstaat gemäß § 1 Z 14 Österreich ist, kann die Registrierung des MTF als KMU-Wachstumsmarkt bei der FMA beantragen. Für die Registrierung bedarf es eines schriftlichen Antrags.Der Betreiber eines MTF, dessen Herkunftsmitgliedstaat gemä... mehr lesen...


§ 48 Börsegesetz Beteiligungen

(1)Absatz einsJeder der beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem Börseunternehmen direkt oder indirekt zu halten, hat dies zuvor der FMA, jedoch bei allgemeinen Warenbörsen der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, unter Angabe des Betrages dieser Beteiligung ... mehr lesen...


Börsegesetz 2018 (Börsegesetz) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig von 19.02.2026 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2026 § 0 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/20... mehr lesen...


Aktualisiert am 21.02.26
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