(1) Die Neufassung von § 3 sowie die Änderung in § 105 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 66/2004 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2004, in Kraft.(2) Die Änderung des § 183 Abs. 2, § 192 Abs. 1, § 194 Abs. 2, § 195 Abs. 2, § 196 Abs. 2, § 197 Abs. ... mehr lesen...
(1) Die nachstehenden Absätze sind auf jene pädagogischen Fachkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzuwenden, die ab dem 1. Jänner 2014 ein Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter oder Beamtin bzw. Beamter zu einer Gemeinde (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statu... mehr lesen...
(1) Den Leiterinnen und Leitern von Kinderbetreuungseinrichtungen gebührt neben den Zulagen nach § 134b eine Leitungszulage (Dienstzulage). (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)(2) Die Leitungszulage beträgt für Leiterinnen und Leiter, die in die Verwendungsgruppe L 2b 1 eingestuft sind:GruppenanzahlGehaltsst... mehr lesen...
(1) Den pädagogischen Fachkräften in Kinderbetreuungseinrichtungen gebührt eine Dienstzulage1.in der Höhe von 53,3 Euro, wenn sie in die Verwendungsgruppe L 3 eingestuft sind,2.in der Höhe von 17,0 Euro, wenn sie in die Verwendungsgruppe L 2b 1 eingestuft sind,3.in der Höhe von 59,4 Euro, wenn si... mehr lesen...
(1) Die nachstehenden Absätze sowie die §§ 134a bis 134c sind nicht auf jene pädagogischen Fachkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen anzuwenden, die ab 1. Jänner 2014 ein Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter oder Beamtin bzw. Beamter zu einer Gemeinde (mit Ausnahme... mehr lesen...
(1) Der Gehalt eines Wachebeamten wird durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in der Dienstklasse III überdies durch die Verwendungsgruppe bestimmt.(2) Für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W3 ist die Dienstklasse III vorgesehen. Der Gehalt dieser Wachebeamten beträgtin der Geh... mehr lesen...
(1) Der Gehalt des Beamten in Handwerklicher Verwendung wird durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in den Dienstklassen I bis III überdies durch die Verwendungsgruppe bestimmt.(2) Der Gehalt in den Dienstklassen I bis III beträgtDienst-klasseGehalts-stufeVerwendungsgruppeP 3P ... mehr lesen...