§ 123 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
(1) Der Gehalt eines Wachebeamten wird durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in der Dienstklasse III überdies durch die Verwendungsgruppe bestimmt.

(2) Für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W3 ist die Dienstklasse III vorgesehen. Der Gehalt dieser Wachebeamten beträgt

in der Gehaltsstufe

Euro

1

1.356,5

2

1.372,4

3

1.388,2

4

1.404,1

5

1.420,2

6

1.459,0

7

1.484,8

8

1.510,9

9

1.536,2

10

1.562,0

(Anm: V LGBl.Nr. 60/2002, 88/2003, 153/2003, 3/2005, 5/2006, 6/2007, 122/2007, 126/2008, 10/2010, 11/2011, 15/2012, 122/2012)

(2a) Für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W2 sind die Dienstklassen III bis V vorgesehen. Der Gehalt in der Dienstklasse III der Verwendungsgruppe W2 beträgt:

Dienstklasse III

in der Gehaltsstufe

Euro

1

1.659,1

2

1.696,5

3

1.734,0

4

1.771,8

5

1.809,3

6

1.846,9

7

1.884,0

8

1.921,7

9

1.958,9

10

1.996,6

11

2.034,3

12

2.074,6

(Anm: LGBl.Nr. 87/2016)(V LGBl.Nr. 7/2017, 108/2017, 13/2019, 139/2019, 140/2020)

(3) Für den Gehalt der Dienstklassen IV und V sind die im § 28 Abs. 3 § 123 Oö. Landes-Gehaltsgesetz für diese Dienstklassen vorgesehenen Gehaltsstufen und Gehaltsansätze der Beamten der Allgemeinen Verwaltung maßgebendGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(4) Der Wachebeamte ist bei seiner Pragmatisierung in die niedrigste Dienstklasse seiner Verwendungsgruppe einzureihen. Wenn es jedoch besondere dienstliche Rücksichten geboten erscheinen lassen, kann der Wachebeamte bei der Pragmatisierung unmittelbar in eine höhere, für seinen Dienstposten vorgesehene Dienstklasse eingereiht werden; dabei ist nach Maßgabe der Bestimmungen über das Besoldungsdienstalter auf die bisherige Berufslaufbahn und auf die künftige Verwendung des Wachebeamten Bedacht zu nehmen.

(5) Der Gehalt eines Wachebeamten beginnt in der Dienstklasse III mit der Gehaltsstufe 1, in der Dienstklasse IV in der Verwendungsgruppe W2 mit der Gehaltsstufe 3 und in der Dienstklasse V in der Verwendungsgruppe W2 mit der Gehaltsstufe 2.

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.07.2021
(1) Der Gehalt eines Wachebeamten wird durch die Dienstklasse und in ihr durch die Gehaltsstufe, in der Dienstklasse III überdies durch die Verwendungsgruppe bestimmt.

(2) Für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W3 ist die Dienstklasse III vorgesehen. Der Gehalt dieser Wachebeamten beträgt

in der Gehaltsstufe

Euro

1

1.356,5

2

1.372,4

3

1.388,2

4

1.404,1

5

1.420,2

6

1.459,0

7

1.484,8

8

1.510,9

9

1.536,2

10

1.562,0

(Anm: V LGBl.Nr. 60/2002, 88/2003, 153/2003, 3/2005, 5/2006, 6/2007, 122/2007, 126/2008, 10/2010, 11/2011, 15/2012, 122/2012)

(2a) Für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W2 sind die Dienstklassen III bis V vorgesehen. Der Gehalt in der Dienstklasse III der Verwendungsgruppe W2 beträgt:

Dienstklasse III

in der Gehaltsstufe

Euro

1

1.659,1

2

1.696,5

3

1.734,0

4

1.771,8

5

1.809,3

6

1.846,9

7

1.884,0

8

1.921,7

9

1.958,9

10

1.996,6

11

2.034,3

12

2.074,6

(Anm: LGBl.Nr. 87/2016)(V LGBl.Nr. 7/2017, 108/2017, 13/2019, 139/2019, 140/2020)

(3) Für den Gehalt der Dienstklassen IV und V sind die im § 28 Abs. 3 § 123 Oö. Landes-Gehaltsgesetz für diese Dienstklassen vorgesehenen Gehaltsstufen und Gehaltsansätze der Beamten der Allgemeinen Verwaltung maßgebendGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(4) Der Wachebeamte ist bei seiner Pragmatisierung in die niedrigste Dienstklasse seiner Verwendungsgruppe einzureihen. Wenn es jedoch besondere dienstliche Rücksichten geboten erscheinen lassen, kann der Wachebeamte bei der Pragmatisierung unmittelbar in eine höhere, für seinen Dienstposten vorgesehene Dienstklasse eingereiht werden; dabei ist nach Maßgabe der Bestimmungen über das Besoldungsdienstalter auf die bisherige Berufslaufbahn und auf die künftige Verwendung des Wachebeamten Bedacht zu nehmen.

(5) Der Gehalt eines Wachebeamten beginnt in der Dienstklasse III mit der Gehaltsstufe 1, in der Dienstklasse IV in der Verwendungsgruppe W2 mit der Gehaltsstufe 3 und in der Dienstklasse V in der Verwendungsgruppe W2 mit der Gehaltsstufe 2.

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