Gesetzesaktualisierungen

19 Gesetze aktualisiert am 04.03.2020

Gesetze 1-10 von 19

2 Paragrafen zu Privatstiftungsgesetz (PSG) aktualisiert


Art. 1 § 5 PSG Begünstigter

Begünstigter ist der in der Stiftungserklärung als solcher Bezeichnete. Ist der Begünstigte in der Stiftungserklärung nicht bezeichnet, so ist Begünstigter, wer von der vom Stifter dazu berufenen Stelle (§ 9 Abs. 1 Z 3), sonst vom Stiftungsvorstand als solcher festgestellt worden ist. Der Stiftun... mehr lesen...


Art. 11 PSG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1993 in Kraft, Art. V Z 10 jedoch bereits mit 1. Juli.(1a) § 1 Abs. 2 Z 3 und § 15 Abs. 3 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.(1b) § 5 und § 42 in der Fassung des Budgetbegleitg... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

12 Paragrafen zu Militärauszeichnungsgesetz 2002 (MAG 2002) aktualisiert


§ 2 MAG 2002

Das Militär-Verdienstzeichen ist als Steckdekoration zu gestalten. Die Militär-Anerkennungsmedaille, die Wehrdienst-Auszeichnung und die Milizmedaille bestehen jeweils aus einem Kleinod und einem Band. Im Übrigen hat der Bundesminister für Landesverteidigung die Ausstattung und die Art des Tragen... mehr lesen...


§ 3 MAG 2002

(1) Personen, denen eine militärische Auszeichnung verliehen worden ist, haben eine Verleihungsurkunde zu erhalten.(2) Diese Personen sind berechtigt, sich als Besitzer der ihnen verliehenen Auszeichnung unter Anführung der verliehenen Stufe zu bezeichnen und diese Auszeichnung zur Uniform oder Z... mehr lesen...


§ 6 MAG 2002

Das Militär-Verdienstzeichen verleiht der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Den Antrag auf Erstattung eines solchen Vorschlages stellt der Bundesminister für Landesverteidigung. mehr lesen...


§ 8b MAG 2002

Die Verleihung der Militär-Anerkennungsmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung. mehr lesen...


§ 8c MAG 2002

(1) Auf die Militär-Anerkennungsmedaille ist § 8 über den Ausschluss der Verleihung anzuwenden.(2) Werden später Tatsachen bekannt, die einer Verleihung entgegengestanden wären oder setzt die beliehene Person nachträglich ein Verhalten, das einer Verleihung entgegenstünde, so ist die Militär-Aner... mehr lesen...


§ 9 MAG 2002 Wehrdienst-Auszeichnung

(1) Treue Dienste im Bundesheer sind durch die Verleihung der Wehrdienst-Auszeichnung zu würdigen.(2) Die Wehrdienst-Auszeichnung ist zu verleihen zur Würdigung1.der Leistung des Grundwehrdienstes, des Ausbildungsdienstes sowie von Truppen-, Kader- und Milizübungen alsa)Wehrdienstmedaille in Bron... mehr lesen...


§ 10 MAG 2002

(1) Die Wehrdienstmedaille in Bronze ist an Personen zu verleihen, die den Grundwehrdienst vollständig oder den Ausbildungsdienst in der Dauer von sechs Monaten geleistet haben.(2) Die Wehrdienstmedaille in Silber ist an Personen zu verleihen, die Truppenübungen oder Kaderübungen oder Milizübunge... mehr lesen...


§ 11 MAG 2002

(1) Das Wehrdienstzeichen ist an Personen zu verleihen, die Wehrdienstleistungen erbracht haben1.als Berufsoffizier oder2.als zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogener Beamter oder Vertragsbediensteter oder3.als Militärperson oder4.als Militärpilot auf Zeit oder4a.als Militär-VB od... mehr lesen...


§ 14 MAG 2002

(1) Von der Verleihung der Wehrdienstmedaille sind Personen ausgeschlossen, die1.wegen einer oder mehrerer nach dem Militärstrafgesetz, BGBl. Nr. 344/1970, gerichtlich strafbarer Handlungen verurteilt wurden oder2.wegen einer Pflichtverletzung nach dem Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG 2014), BGB... mehr lesen...


§ 14b MAG 2002

Die Verleihung der Milizmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung. mehr lesen...


§ 18 MAG 2002

(1) Vollziehungsmaßnahmen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an gesetzt werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgt. Außenwirksame Vollziehungsmaßnahmen dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten der durchzuf... mehr lesen...


§ 19 MAG 2002

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.hinsichtlich des 1. Abschnittes, soweit er sich auf den2.Abschnitt bezieht, und des 2. Abschnittes, ausgenommen § 6 zweiter Satz und § 7, die Bundesregierung und2.hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Landesverteidigung. mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

1 Paragraf zu Landarbeitsgesetz 1984 (LAG) aktualisiert


Art. 1 LAG (weggefallen)

Art. 1 LAG seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

3 Paragrafen zu Stadterneuerungsgesetz (StadtErnG) aktualisiert


Art. 1 § 32 StadtErnG Erneuerungsgemeinschaft

(1) Dem Antrag auf Bildung einer Erneuerungsgemeinschaft (§ 12), der bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen ist, sind anzuschließen:a)der zwischen den Eigentümern abgeschlossene Vertrag (Statut),b)Grundbuchsauszüge und Grundbesitzbogen aller beteiligten Liegenschaften,c)Unterlagen über da... mehr lesen...


Art. 1 § 38 StadtErnG

§ 38 (Anm.: Abs. 1 und 2 aufgehoben durch BGBl. Nr. 406/1988)(3) Die Erneuerungsgemeinschaften im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbekapital, des Erbschaftssteueräquivalentes und der Vermögenst... mehr lesen...


Art. 3 § 1 StadtErnG

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verlieren alle bisherigen den Enteignungszwecken des § 10 dienenden Rechtsvorschriften ihre Geltung; insbesondere treten die §§ 1 bis 8 des Bundesgesetzes vom 14. Juni 1929, BGBl. Nr. 202, betreffend die Enteignung zu Wohn- und Assanierungszwecken, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

2 Paragrafen zu Kriegsmaterialgesetz (KMATG) aktualisiert


§ 7 KMATG Gerichtliche Strafbestimmungen

(1) Wer1.Kriegsmaterial ohne die hiefür nach diesem Bundesgesetz erforderliche Bewilligung ein-, aus- oder durchführt oder vermittelt oder, im Falle des Verbringens durch einen Transporteur, von diesem ein-, aus- oder durchführen lässt oder2.durch unrichtige oder unvollständige Angaben, Erklärung... mehr lesen...


§ 10 KMATG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1978 in Kraft.(2) Die §§ 1 Abs. 1 und 4, 3 Abs. 1, 1a, 1b und 6, 3a Abs. 3 bis 5, 5, 7 Abs. 2 und 3, 9, 10 Abs. 3 und 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2001 treten mit 1. Juli 2001 in Kraft.(2a) § 8 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgese... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

4 Paragrafen zu Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) aktualisiert


§ 4 MMHmG Verschwiegenheitspflicht

(1) Medizinische Masseure und Heilmasseure sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn1.nach gesetzlichen Vorschriften eine Meldung des medizinischen Masseurs ... mehr lesen...


§ 35 MMHmG Besondere Verschwiegenheitspflicht, Anzeige- und Meldepflicht

Die Verschwiegenheitspflicht eines freiberuflich tätigen Heilmasseurs gemäß § 4 Abs. 1 besteht auch insoweit nicht, als die für die Honorarabrechnung gegenüber den Krankenversicherungsträgern, Krankenanstalten, sonstigen Kostenträgern oder Patienten erforderlichen Unterlagen zum Zweck der Abrechn... mehr lesen...


Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) Fundstelle

Änderung BGBl. I Nr. 66/2003 idF BGBl. I Nr. 119/2004 (VFB) (NR: GP XXII IA 105/A AB 103 S. 29. BR: AB 6819 S. 700.)BGBl. I Nr. 141/2004 (VfGH)BGBl. I Nr. 46/2006 (NR: GP XXII IA 778/A AB 1296 S. 139. BR: AB 7491 S. 732.)BGBl. I Nr. 90/2006 (NR: GP XXII RV 1413 AB 1482 S. 153. BR: 7544 AB 75... mehr lesen...


§ 3a MMHmG Anzeigepflicht

(1) Medizinische Masseure und Heilmasseure sind zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung1.der Tod, eine schwere Körperverletzung oder ... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

1 Paragraf zu Psychologengesetz 2013 (PslG) aktualisiert


§ 37 PslG Verschwiegenheitspflicht

(1) Berufsangehörige sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.(2) Eine Entbindung v... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

5 Paragrafen zu Sperrgebietsgesetz 2002 (SperrGG 2002) aktualisiert


§ 1 SperrGG 2002

(1) Ein Gebiet, das dem Bundesheer zur Verfügung steht,1.ständiga)als militärisches Übungsgelände (Truppenübungsplatz) oderb)zur Errichtung oder Erhaltung militärischer Anlagen oderc)als militärischer Bereich, sofern der Aufenthalt in diesem Gebiet mit Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von... mehr lesen...


§ 2 SperrGG 2002

(1) Eine Verordnung, mit der ein Gebiet nach § 1 Abs. 1 Z 1 zum Sperrgebiet erklärt wird, ist unverzüglich nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt für die Dauer von sechs Monaten anzuschlagen an den Amtstafeln der Ämter der Landesregierungen und der Gemeinden, deren Gebiet jeweils durch die E... mehr lesen...


§ 6a SperrGG 2002

(1) Die Zuständigkeit zur Erlassung von Bescheiden nach diesem Bundesgesetz obliegt dem Militärkommando, in dessen Gebiet das Sperrgebiet zur Gänze oder überwiegend gelegen ist.(2) In Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Bescheide nach diesem Bundesgesetz kann der Bundesminister für L... mehr lesen...


§ 7 SperrGG 2002

(1) Vollziehungsmaßnahmen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an gesetzt werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgt. Außenwirksame Vollziehungsmaßnahmen dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten der durchzuf... mehr lesen...


§ 9 SperrGG 2002

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Landesverteidigung betraut. mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

4 Paragrafen zu Truppenaufenthaltsgesetz (TrAufG) aktualisiert


§ 2 TrAufG Gestatten des Aufenthaltes ausländischer Truppen

(1) Soweit nicht völkerrechtliche Verpflichtungen oder überwiegende außenpolitische Interessen der Republik Österreich entgegenstehen, ist der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres ermächtigt, den Aufenthalt von Truppen zu... mehr lesen...


§ 4 TrAufG Stellung der Truppen

Das Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen (BGBl. III Nr. 136/1998 in Verbindung mit BGBl. III Nr. 135/1998) bleibt unberührt. Soweit dieses Übereinkommen... mehr lesen...


§ 7 TrAufG In-Kraft-Treten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.(2) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 sowie § 8, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2009, treten mit 1. September 2009 in Kraft.(3) § 5a samt Überschrift in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. ... mehr lesen...


§ 8 TrAufG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 4 die Bundesregierung, sonst der Bundesminister für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betraut. mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20

2 Paragrafen zu Feuerschutzsteuergesetz 1952 (FSStG) aktualisiert


§ 6 FSStG Steuererhebung

(1) Der Versicherer (§ 5 Abs. 1) oder der Bevollmächtigte (§ 5 Abs. 2) hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates die Steuer für den Anmeldungszeitraum nach den Prämieneinnahmen selbst zu berechnen. Stehen die Prämien... mehr lesen...


§ 9 FSStG Inkrafttreten

(1) Das Gesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. April 1942 in Kraft getreten. Die durch die Verkehrsteuernovelle 1948, BGBl. Nr. 57/1948, bewirkten Änderungen sind am 1. April 1948 wirksam geworden.(2) § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 13/1993 ist ab dem 1. Jänner 1993 anz... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.03.20
Gesetze 1-10 von 19