§ 7 TrAufG In-Kraft-Treten

Truppenaufenthaltsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.10.2019 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 sowie § 8, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2009, treten mit 1. September 2009 in Kraft.

(3) § 5a samt Überschrift in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 und § 8, jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2019, treten mit 1. Dezember 2019 in Kraft.

Stand vor dem 25.10.2019

In Kraft vom 18.05.2018 bis 25.10.2019

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.

(2) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 sowie § 8, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2009, treten mit 1. September 2009 in Kraft.

(3) § 5a samt Überschrift in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 und § 8, jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2019, treten mit 1. Dezember 2019 in Kraft.

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