Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 03.08.2018

Gesetze 1-5 von 5

5 Paragrafen zu Kapitalmarktgesetz (KMG) aktualisiert


§ 1 KMG (weggefallen)

§ 1 KMG seit 20.07.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 KMG (weggefallen)

§ 2 KMG seit 20.07.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 KMG (weggefallen)

§ 3 KMG seit 20.07.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 KMG (weggefallen)

§ 7 KMG seit 20.07.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 KMG (weggefallen)

§ 19 KMG seit 20.07.2019 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 03.08.18

3 Paragrafen zu Burgenländisches Landesdienstleistungsgesetz (Bgld. LDLG) aktualisiert


§ 20 Bgld. LDLG Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Die Änderungen des § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(3) § 2 Abs. 6 und § 11 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl.... mehr lesen...


§ 11 Bgld. LDLG Verbindungsstelle

(1) Verbindungsstelle für Angelegenheiten, die unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung.(2) Treten im Zuge der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden Schwierigkeiten im Sinne des Abs. 3 auf, können sie die Verbindungsstelle um U... mehr lesen...


§ 2 Bgld. LDLG Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner

(1) Für den Anwendungsbereich dieses Landesgesetzes wird beim Amt der Burgenländischen Landesregierung ein einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet. Im Verfahren der Verwaltungsinstanz können schriftliche Anbringen auch beim einheitlichen Ansprechpartner eingebracht werden.(2) § 13 Abs. 2, 5 un... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.08.18

2 Paragrafen zu Burgenländisches Landesbetreuungsgesetz (Bgld. LBetreuG) aktualisiert


§ 13 Bgld. LBetreuG Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten in Kraft:1.§ 5 Abs. 1 mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag;2.§ 5 Abs. 3, § 10 Abs. 4 und § 11 Abs. 1 mit 1. Jänner 2014; gleichzeitig entfällt § 11 Abs... mehr lesen...


§ 10 Bgld. LBetreuG Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, sich für Zwecke der Gewährleistung der Grundversorgung nach diesem Landesgesetz der automationsunterstützten Datenverarbeitung zu bedienen. Zu diesem Zweck dürfen auch personenbezogene Daten über zu versorgende Menschen gemeinsam verarbeitet werden, die sic... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.08.18

2 Paragrafen zu Burgenländisches Rettungsgesetz 1995 (Bgld. RG 1995) aktualisiert


§ 22 Bgld. RG 1995 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Schaffung eines Ehrenzeichens für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr (Rettungsmedaille des Landes Burgenland), LGBl. Nr. 30/1971, außer Kraft.(3) Die Verträge gemäß § 4 und... mehr lesen...


§ 6a Bgld. RG 1995 Verarbeitung von Daten

Für die Verarbeitung von Daten zum Zweck der Einsatzvorbereitung und Einsatzplanung sowie im Rahmen von Einsatzübungen und Einsätzen gilt § 3 Katastrophenhilfegesetz, LGBl. Nr. 5/1986, in der geltenden Fassung, sinngemäß. mehr lesen...


Aktualisiert am 03.08.18

6 Paragrafen zu Steiermärkisches Archivgesetz – StAG (St-AG) aktualisiert


§ 21 St-AG § 21

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses sowie die Einfügung des § 16 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 112/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. November 2013, in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1, § ... mehr lesen...


§ 19 St-AG Verweise

(1) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassung zu verstehen:1.Bundesarchivgesetz, BGBl. I Nr. 162/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2018,2.Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923, in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013.(2) Verweise auf Vorschriften der Europä... mehr lesen...


§ 12 St-AG Schutzfristen

(1) Archivgut unterliegt einer Schutzfrist von 30 Jahren, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist oder das Archivgut bereits im Zeitpunkt seiner Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder vor seiner Übergabe bereits öffentlich zugänglich war.(2) Der Lauf der Schutzfrist beginnt mit dem Da... mehr lesen...


§ 10 St-AG Recht auf Auskunft

(1) Soweit personenbezogene Daten nicht ohnehin einem gesetzlichen Auskunftsrecht unterliegen, ist einer Person auf Antrag Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten im Archivgut zu erteilen, soweit1.das Archivgut erschlossen ist,2.die betroffene Person Angaben macht, die das Auff... mehr lesen...


§ 5 St-AG Anbietungspflicht

(1) Die in § 2 Z 3 lit. a bis c genannten Stellen haben sämtliche Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer laufenden Aufgaben nicht mehr benötigen, nach Ablauf einer durch Organisationsvorschriften festgelegten Frist oder spätestens nach 30 Jahren dem Landesarchiv zur Übernahme anzubieten. Für dig... mehr lesen...


§ 3 St-AG Aufgaben des Landesarchivs

(1) Das Landesarchiv hat insbesondere folgende Aufgaben:1.Archivierung von Archivgut iSd § 2 Z 7,2.zivilrechtlicher Erwerb, Übernahme und Archivierung sonstigen Archivgutes, sofern dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse des Landes liegt,3.Beurteilung der Archivwürdigkeit von Unterlagen,4.Wahr... mehr lesen...


Aktualisiert am 03.08.18
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