§ 20 Bgld. LDLG Inkrafttreten

Burgenländisches Landesdienstleistungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die Änderungen des § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 2 Abs. 6 und § 11 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 22.04.2016 bis 24.05.2018

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die Änderungen des § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 3 und § 18 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 2 Abs. 6 und § 11 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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