(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2§ 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 106/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 5, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 106 aus 2024, tritt mit dem... mehr lesen...
Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/39... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Landes-Grenzwerteverordnung, LGBl. Nr. 67/2007, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Landes-Grenzwerteverordnung... mehr lesen...
Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 80/1107/EWG), ABl. Nr. L 263 vom 24.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestimmungen des § 1 Abs. 2 bis 6, der Abschnitte 1 bis 5a, des § 40 Abs. 1 bis 3, des § 41 Abs. 12 sowie der Anhänge I, III, V und VI der Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über gefährliche Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2024 - GKV), BGBl. II Nr. 253/2001, ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 20.12.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 106/2024 § 0 gültig von 02.08.2012 bis 19.12.2024 mehr lesen...