Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 13.09.2023

Gesetze 1-2 von 2

1 Paragraf zu Fernmeldegebührengesetz - Anlage (Fernmeldegebührenordnung) (FGO) aktualisiert


§ 54 FGO

Paragraph 54, § 47, § 48 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 6, § 49, § 50 Abs. 1 bis Abs. 5a, § 51 Abs. 1 bis Abs. 5 und § 53 in der Fassung BGBl. I Nr. 112/2023 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Paragraph 47,, Paragraph 48, Absatz eins,, Absatz 2,, Absatz 5 und Absatz 6,, Paragraph 49,, Paragraph... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.09.23

10 Paragrafen zu Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) aktualisiert


§ 16 FeZG Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.(... mehr lesen...


§ 12 FeZG Information

(1)Absatz einsDer ORF-Beitrags Service GmbH obliegt ferner die umfassende Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeit der Zuerkennung von Zuschussleistungen zu den Fernsprechentgelten gemäß § 11.Der ORF-Beitrags Service GmbH obliegt ferner die umfassende Information der Öffentlichkeit übe... mehr lesen...


§ 15 FeZG Vollziehung

§ 15.Paragraph 15, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. mehr lesen...


§ 10 FeZG Einlösen der Zuschussleistung

(1)Absatz einsDurch die Zuerkennung der Zuschussleistung erwirbt der Anspruchsberechtigte bei Vorlage des Bescheides ausschließlich das Recht auf eine monatliche Gutschrift in der Höhe der in der Verordnung gemäß § 6 festgelegten Zuschussleistung auf das ihm vom Betreiber in Rechnung gestellte Fe... mehr lesen...


§ 11 FeZG Vertragliche Vereinbarung mit den Betreibern

§ 11.Paragraph 11, Der Bundesminister für Finanzen hat mit interessierten Betreibern vertraglich zu vereinbaren, dass diese gegen Vorlage von Bescheiden gemäß § 9 Abs. 1 Leistungen im Wert der durch die Verordnung gemäß § 6 festgesetzten Zuschussleistung an den im Bescheid genannten Anspruchsbere... mehr lesen...


§ 7 FeZG Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflicht

(1)Absatz einsDie begünstigte Person oder Institution hat der ORF-Beitrags Service GmbH jederzeit auf Verlangen Auskünfte zu den Umständen der Anspruchsberechtigung zu geben.(2)Absatz 2Der Wegfall auch nur einer der Voraussetzungen für die Zuschussleistung ist von der begünstigten Person oder Ins... mehr lesen...


§ 9 FeZG Zuständigkeit

(1)Absatz einsÜber einen Antrag auf Zuschussleistungen zu den Fernsprechentgelten hat die ORF-Beitrags Service GmbH mittels Bescheid zu entscheiden, in welchem hinsichtlich der Höhe der Zuschussleistung auf die Verordnung gemäß § 6 hinzuweisen ist.Über einen Antrag auf Zuschussleistungen zu den F... mehr lesen...


§ 6 FeZG Höhe der Zuschussleistung sowie Höhe des als Wohnaufwand anzurechnenden Pauschalbetrages

(1)Absatz einsDie Höhe der dem einzelnen Anspruchsberechtigten monatlich zustehenden Zuschussleistung ist vom Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzulegen. Dabei sind jedenfalls der voraussichtliche Kreis der Anspruchsberechtigten und die Entwicklung der Fernsprechentgelte, aber auch ... mehr lesen...


§ 3 FeZG Anspruchsberechtigter Personenkreis

(1)Absatz einsEine Zuschussleistung setzt voraus:1.Ziffer einsDer Antragsteller darf nicht bereits für einen Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt beziehen (Doppelbezugsverbot), insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung nach diesem B... mehr lesen...


§ 4 FeZG Verfahren

(1)Absatz einsAnträge auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sind unter Verwendung des hiefür aufgelegten Formulars bei der ORF-Beitrags Service GmbH einzubringen. Darin hat der Antragsteller insbesondere den gemäß § 11 vertraglich verpflichteten Betreiber anzugeben, bei welchem er beabsichti... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.09.23
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