Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 15.07.2021

Gesetze 1-2 von 2

3 Paragrafen zu Burgenländische Wildstandregulierungsverordnung (Bgld. WSRV) aktualisiert


§ 10 Bgld. WSRV

(1) Die Erlegerinnen und Erleger trophäentragender Schalenwildstücke, mit Ausnahme von Schwarzwild, haben zur Bewertung die Trophäen und den linken Unterkieferast ausgekocht, unverfälscht und nicht montiert, vorzulegen, bei Rot- und Damwild ist die Trophäe mit dem Oberkiefer vorzulegen. Bei den B... mehr lesen...


§ 5 Bgld. WSRV

Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Federwildes hat über die Inverkehrsetzung von Eiern des Federwildes Aufzeichnungen zu führen und hierüber der Bezirksverwaltungsbehörde jährlich Meldung zu erstatten. mehr lesen...


§ 3 Bgld. WSRV

Soweit Maßnahmen, die der Wildstandregulierung in Naturschutzgebieten, Europaschutzgebieten, geschützten Landschaftsteilen und Nationalparken im Sinne des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes - NG 1990, LGBl. Nr. 27/1991, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 70/2020, diene... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.07.21

6 Paragrafen zu Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHKG 2015) aktualisiert


§ 36 WHKG 2015

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien, soweit sie in die Landeskompetenz fallen:1.Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln, ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 1992, zul... mehr lesen...


§ 34 WHKG 2015

(1) Wer1.entgegen den Bestimmungen des § 3 Kleinfeuerungen oder Bauteile von Kleinfeuerungen in Verkehr bringt, die die Anforderungen des 2. Abschnitts nicht erfüllen,2.Kleinfeuerungen oder Bauteile von Kleinfeuerungen entgegen der Bestimmung des § 11a in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt,3.ei... mehr lesen...


§ 30 WHKG 2015

 (1) Zugängliche Teile von Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW sind von der Betreiberin bzw. vom Betreiber durch eine fachkundige Person (§ 31) ab der erstmaligen Verwendung alle drei Jahre gemäß Abs. 2 und alle zwölf Jahre gemäß Abs.... mehr lesen...


§ 19 WHKG 2015

(1) Brenn- und Kraftstoffe dürfen in Feuerungsanlagen bzw. Blockheizkraftwerken nur verfeuert werden, wenn sie den Anforderungen des Umweltschutzes entsprechen. Der Einsatz von Brenn- und Kraftstoffen hat dabei derart sachgemäß zu erfolgen, dass es zu keiner ungerechtfertigten Verursachung erhebl... mehr lesen...


§ 23a WHKG 2015

 (1) Die zugänglichen Teile der Heizungsanlage (insbesondere Wärmeerzeuger, Steuerungssystem und Umwälzpumpe) oder kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW sind von der Betreiberin bzw. vom Betreiber regelmäßig alle zwei Jahre einer Inspektion d... mehr lesen...


§ 2 WHKG 2015

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist:1.Abgasanlage: Anlage für die Ableitung der Abgase von Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe ins Freie;2.Abgase: die in der Feuerung bei der Verbrennung entstehenden gasförmigen Verbrennungsprodukte einschließlich der in ihnen schwebenden... mehr lesen...


Aktualisiert am 15.07.21
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