(1) Unter Lebenden bedürfen der Erwerb des Eigentums (Miteigentums), eines Baurechtes, des Rechtes der persönlichen Dienstbarkeit an bebauten oder unbebauten Grundstücken jeder Art durch Ausländer oder eine im Grundbuch einzutragende Bestandgabe solcher Grundstücke an Ausländer zu ihrer Gültigkei... mehr lesen...
(1) Für Einsätze gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 oder für deren Vorbereitung ist die Behörde ermächtigt, zusätzlich zu den in § 3 aufgezählten Datenarten folgende zur Abwehr und Bekämpfung der Ereignisse erforderlichen Daten zu verarbeiten: a)Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Sozialversicher... mehr lesen...
Die Gesamteinsatzleitung vor Ort obliegt dem Einsatzleiter im Sinne des Wiener Feuerwehrgesetzes. Die rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort obliegt der Berufsrettung Wien. mehr lesen...
(1) Die Gemeinde hat einen Alarmplan zu erstellen, um bei unmittelbar drohenden Ereignissen gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 möglichst alle Personen, die sich im Stadtgebiet beziehungsweise in gefährdeten Teilbereichen aufhalten, deutlich wahrnehmbar zu warnen oder bei Eintritt des Ereignisses zu alarmiere... mehr lesen...
(1) Die Rechtsträger von Krankenanstalten haben organisatorische Maßnahmen zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten für den Fall eines Ereignisses gemäß § 2 Abs. 1 und 2 vorzusehen und entsprechende Einsatzpläne zu erstellen.(2) Die Einsatzpläne sind bei Bedarf, zumindest aber alle... mehr lesen...
(1) Die Gemeinde hat zur Verhütung von Ereignissen gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 und zur Vorbereitung der Abwehr und Bekämpfung dieser Ereignisse einen Schutzplan zu erstellen. Dieser hat zu enthalten:a)eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der für den Katastrophenschutz bedeuts... mehr lesen...
Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung von Katastrophen, Großschadensereignissen und komplexen Schadensereignissen sowie die Einrichtung eines Krisenmanagements (Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz - W-KKG); CELEX-Nr.: 396L0082 Änderung LGBl. Nr. 22/2009, CELEX-Nr.: 396L00... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat im letzten Quartal jedes fünften Jahres (beginnend mit dem Jahr 2022) dem Landtag einen Bericht über die Entwicklung und die wirtschaftliche und soziale Lage der Landwirtschaft in Wien in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren vorzulegen. Dieser Bericht hat weiters al... mehr lesen...
(1) Der Bestand und die Entwicklung einer leistungsfähigen Landwirtschaft in Wien ist unter Bedachtnahme auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vom Land Wien als Träger von Privatrechten zu fördern.(2) Ziele der Förderung sind insbesondere1.die Ermöglichung der Teilnahme aller in der Landwirtschaf... mehr lesen...