Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 30.08.2018

Gesetze 1-1 von 1

7 Paragrafen zu Steiermärkisches Landesstatistikgesetz (StLStatG) aktualisiert


§ 16 StLStatG Inkrafttreten von Novellen

(1) Der Entfall des § 13 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 2 und 3, § 10, § 11 Abs. 2 und 3 sowie § 12 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2... mehr lesen...


§ 12 StLStatG Heranziehung Dritter zur Erstellung von Statistiken

(1) Durch Vertrag können geeignete Personen und Einrichtungen zur Erstellung von Statistiken, insbesondere auch mit der Durchführung von statistischen Erhebungen beauftragt werden, wenn dies aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geboten ist und dem weder schutzwürdige... mehr lesen...


§ 11 StLStatG Veröffentlichung von Statistiken

(1) Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen sind von der Landesregierung auf geeignete Weise zu veröffentlichen.(2) Die Statistiken sind in solcher Weise zu veröffentlichen, dass ein Rückschluss auf Angaben über bestimmte oder bestimmbare betroffene Personen ausgeschlossen werden kann, es sei... mehr lesen...


§ 10 StLStatG Statistikgeheimnis, Verarbeitungsbeschränkungen

(1) Die mit Aufgaben der Landesstatistik betrauten Personen sind über alle personenbezogenen Daten, die ihnen in Wahrnehmung dieser Tätigkeit, und über alle Tatsachen, die ihnen bei der statistischen Erhebung zur Kenntnis gelangt sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.(2) Die durch Ermittlung un... mehr lesen...


§ 7 StLStatG Personenbezogene Erhebungen

(1) Statistische Erhebungen dürfen nur personenbezogen sein, wenn dies unerlässlich ist für1.die Festlegung des Personenkreises der Erhebung oder2.die Überprüfung der Erfüllung der Auskunftspflicht oder3.die Berichtigung oder Vervollständigung von Auskünften oder4.die Zusammenführung von Daten üb... mehr lesen...


§ 5 StLStatG Statistische Erhebungen

(1) Statistische Erhebungen umfassen die Ermittlung von Daten durch1.Messen, Wägen oder Zählen,2.Befragungen von Auskunftspflichtigen.(2) Statistische Erhebungen können betreffen:1.natürliche Personen2.juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts3.Personengesellschaften des Handelsre... mehr lesen...


§ 4 StLStatG Arten der Ermittlung und Beschaffung von Daten

(1) Die Ermittlung und Beschaffung von Daten kann erfolgen durch1.Zusammenarbeit mit der Statistik Österreich, dem Bund, den Ländern sowie mit sonstigen Institutionen, die Statistik betreiben;2.Beschaffung von Daten aus öffentlichen Registern;3.Beschaffung von Verwaltungsdaten;4.Beschaffung von S... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.08.18
Gesetze 1-1 von 1