§ 16 StLStatG Inkrafttreten von Novellen

Steiermärkisches Landesstatistikgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.07.2018 bis 31.12.9999

(1) Der Entfall des § 13 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 2 und 3, § 10, § 11 Abs. 2 und 3 sowie § 12 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 63/2018

Stand vor dem 09.07.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 09.07.2018

(1) Der Entfall des § 13 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 2 und 3, § 10, § 11 Abs. 2 und 3 sowie § 12 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 63/2018

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