Burgenländische Stare-Vertreibungs-Verordnung 2017 (Bgld. SVV 2017) Fundstelle seit 21.06.2018 weggefallen. mehr lesen...
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. mehr lesen...
Durch diese Verordnung wird folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt:Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen... mehr lesen...
(1) Für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die sich in Bereichen aufhalten, in denen ein Expositionsgrenzwert überschritten ist, ist geeignete persönliche Schutzausrüstung je nach Art und Ausmaß der vorliegenden Gefahr zur Verfügung zu stellen und von den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern gemä... mehr lesen...
Im Maßnahmenprogramm gemäß § 7 sind folgende oder andere gleichwertige Maßnahmen festzulegen:1.bauliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition, wie die Gestaltung und Auslegung der Räume und Arbeitsplätze,2.Maßnahmen an der Quelle zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition... mehr lesen...
(1) Gefahren durch elektromagnetische Felder müssen ausgeschlossen oder so weit auf ein Mindestmaß verringert werden, als dies nach dem Stand der Technik und der Verfügbarkeit von geeigneten technischen Mitteln möglich ist.(2) Um elektromagnetische Felder möglichst gering zu halten, müssen Dienst... mehr lesen...
(1) Wenn ein Auslösewert überschritten ist und die Einhaltung des Expositionsgrenzwertes nicht nachgewiesen wird oder Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer wahrscheinlich einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, muss eine Information und Unterweisung der Die... mehr lesen...
(1) Dienstgeberinnen und Dienstgeber müssen die Gefahren, denen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind, gemäß § 4 ermitteln und beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 80 der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, ... mehr lesen...
(1) Für die Bewertung elektromagnetischer Felder an Arbeitsplätzen kann Folgendes berücksichtigt werden:1.der Stand der Technik oder gleichwertige Informationen wie Betriebsanleitungen, Angaben der Herstellerinnen und Hersteller oder der Inverkehrbringerinnen und Inverkehrbringer, Arbeitsverfahre... mehr lesen...
(1) Die physikalischen Größen im Zusammenhang mit der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern sind in Anhang 1 aufgeführt. Die Expositionsgrenzwerte für gesundheitliche und sensorische Wirkungen und die Auslösewerte sind in Anhang 2 für nichtthermische Wirkungen und in Anhang 3 für thermische ... mehr lesen...
Im Sinne dieser Verordnung sind(1) Elektromagnetische Felder: statische elektrische, statische magnetische sowie zeitvariable elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder mit Frequenzen bis 300 GHz.(2) Direkte biophysikalische Wirkungen: die Wirkungen, die im menschlichen Körper durch d... mehr lesen...
(1) Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten, bei denen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können,-in Arbeitsstätten im Sinne des § 88 Abs. 1 der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArb... mehr lesen...
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2017 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Burgenländische Verordnung elektromagnetische Felder in der Land- und Forstwirtschaft - Bgl... mehr lesen...
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. mehr lesen...
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EW... mehr lesen...
Es wird festgestellt, dass Abweichungen gemäß § 95 Abs. 2 Bgld. BSchG 2001 von den Bestimmungen der gegenständlichen Verordnung nicht zulässig sind. mehr lesen...
(1) Die §§ 2 bis 11 sowie die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder - VEMF), BGBl. II Nr. 179/2016, sind in den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände... mehr lesen...
Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, für Tätigkeiten, bei denen die Bediensteten während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. mehr lesen...
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. März 2017 über den Schutz der Bediensteten vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder - Bgld. VEMFStF: LGBl. Nr. 12/2017 [CELEX Nr. 32013L0035] Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund der § 63 Abs. 1 und § 69 Z 3 des Burgenlä... mehr lesen...
Burgenländische Wein- und Traubenzukaufsverordnung 2017 (Bgld. WT 2017) Fundstelle seit 07.03.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 3 Bgld. JagdKAV 2017 seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...
§ 2 Bgld. JagdKAV 2017 seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...
§ 1 Bgld. JagdKAV 2017 seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...
Burgenländische Jagdkartenabgabenverordnung 2017 (Bgld. JagdKAV 2017) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...
Dieses Gesetz, LGBl. Nr. 78/2016, tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft. mehr lesen...
Das Land Burgenland ist Rechtsnachfolger des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds. Alle Rechte und Pflichten des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds gehen von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über. Das Land Burgenland tritt sohin als Rechtsnachfolger des Burgenländischen Geme... mehr lesen...
Der Burgenländische Gemeinde-Investitionsfonds wird aufgelöst. Das vorhandene Fondsvermögen fließt dem Land Burgenland zu und wird in den Landeshaushalt übernommen. mehr lesen...
Das Gesetz vom 19. Juli 1973, mit dem ein Fonds zur Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie Wasserverbänden und -genossenschaften bei der Errichtung und Erweiterung von infrastrukturellen Einrichtungen gebildet wird (Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz), LGBl. Nr. 46/19... mehr lesen...
Gesetz vom 17. November 2016, mit dem das Burgenländische Gemeinde-Investitionsfondsgesetz aufgehoben wirdStF: LGBl. Nr. 78/2016 (XXI. Gp. IA 617 AB 633) Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag hat beschlossen: mehr lesen...