Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 19.01.2018

Gesetze 1-1 von 1

3 Paragrafen zu Salzburger Brandverhütungsfondsgesetz (Sbg. BVFG) aktualisiert


§ 8 Sbg. BVFG § 8

(1) § 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 79/1976 tritt mit 19. Oktober 1976 in Kraft.(2) § 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 69/1984 tritt mit 9. Oktober 1984 in Kraft.(3) § 5 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/1986 tritt mit 16. Juli 1986 in Kraft.(4) § 5 Abs 1 in der Fassung de... mehr lesen...


§ 5 Sbg. BVFG § 5

(1) Der Fonds wird von einem Kuratorium verwaltet, das sich zusammensetzt aus dem für den Salzburger Brandverhütungsfonds zuständigen Mitglied der Salzburger Landesregierung oder dem von diesem bestimmten Vertreter als Vorsitzendem, je einem Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg, des Sa... mehr lesen...


§ 2 Sbg. BVFG § 2

(1) Dem Fonds obliegen folgende Aufgaben:1.umfassende Wahrnehmung der Angelegenheiten der Brandverhütung im Land Salzburg;2.Beratung und Unterstützung der Behörden bei der Ausarbeitung und Vollziehung von Vorschriften auf dem Gebiet der Brandverhütung;3.allgemeine Beratung von Feuerversicherungsu... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.01.18
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