§ 8 Sbg. BVFG § 8

Salzburger Brandverhütungsfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.01.2018 bis 31.12.9999

(1) § 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 79/1976 tritt mit 19. Oktober 1976 in Kraft.

(2) § 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 69/1984 tritt mit 9. Oktober 1984 in Kraft.

(3) § 5 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/1986 tritt mit 16. Juli 1986 in Kraft.

(4) § 5 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(5) § 5 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

(6) Die §§ 2, 5 Abs 1, 3, 5 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 2/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 15.01.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 15.01.2018

(1) § 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 79/1976 tritt mit 19. Oktober 1976 in Kraft.

(2) § 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 69/1984 tritt mit 9. Oktober 1984 in Kraft.

(3) § 5 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 61/1986 tritt mit 16. Juli 1986 in Kraft.

(4) § 5 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 58/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(5) § 5 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

(6) Die §§ 2, 5 Abs 1, 3, 5 und 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 2/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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