Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 1997/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. 1998 Nr. L 14, S. 9, zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/23/EG, ABl. 1998 Nr. L 131, S. 10,Richtlin... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Lehrperson hat Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn sie aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist: a)Litera awegen der notwendigen Pflege oder Unterstützung eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen (Abs. 2) oderwegen der notwe... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Lehrperson ist auf ihr Ansuchen zur Betreuung einesa)Litera aeigenen Kindes,b)Litera bWahl- oder Pflegekindes oderc)Litera csonstigen Kindes, für dessen Unterhalt die Lehrperson und (oder) ihr Ehegatte bzw. der eingetragene Partner überwiegend aufkommen,eine Herabsetzung der... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Lehrperson ist auf ihr Ansuchen zur Inanspruchnahme einer Teilpension die Herabsetzung der Jahresnorm um mindestens 25 v.H. und höchstens 70 v.H. des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes zu vereinbaren (Pensionsteilzeit), wenn keine wichtigen dienst... mehr lesen...
Anlage 6 (§ 122 Abs. 2)Anlage 6 (Paragraph 122, Absatz 2,)Entlohnungsschema Gesundheit und Sozialbetreuung (2025) mehr lesen...
Anlage 5 (§ 114 Abs. 2)Anlage 5 (Paragraph 114, Absatz 2,)Entlohnungsschema Fp (2025)EntlohnungsstufeEuro12.351,422.384,232.418,842.525,652.561,762.597,472.633,082.669,392.747,2102.787,6112.829,3122.872,7133.011,1143.057,4153.167,3163.213,7173.259,8183.306,1193.352,8203.399,1 mehr lesen...
(1)Absatz einsVertragsbedienstete, die als Angehörige eines Gesundheits- oder Sozialbetreuungsberufes an einer Krankenanstalt oder in einem Altenwohn- oder Pflegeheim verwendet werden und deren Dienstverhältnis zur Gemeinde vor dem 1. Jänner 2020 begonnen hat, können schriftlich erklären, dass si... mehr lesen...
(1)Absatz einsVom Inkrafttreten dieses Gesetzes an dürfen in seinem Geltungsbereich Dienstverträge nach anderen Vorschriften nicht mehr abgeschlossen werden. Vereinbarungen, die gegen zwingende Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, sind rechtsunwirksam, soweit im Abs. 2 und im § 101 nichts ande... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete hat unbeschadet des § 82 Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist:Der Vertragsbedienstete hat unbeschadet des Paragraph 82, Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt:Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas römisch eins und des Entlohnungsschemas römisch II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt:in d... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen zur Inanspruchnahme einer Teilpension die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit um mindestens 25 v.H. und höchstens 70 v.H. des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes zu vereinbaren (Pensionsteilzeit... mehr lesen...
Auf Vertragsbedienstete, deren Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2026 begonnen hat, sind die §§ 31a Abs. 1 und 3 und 44a Abs. 1 in der am 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden.Auf Vertragsbedienstete, deren Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2026 begonnen hat, sind die Paragraphen 31... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete hat unbeschadet des § 63 Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist:Der Vertragsbedienstete hat unbeschadet des Paragraph 63, Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten ist auf sein Ansuchen zur Inanspruchnahme einer Teilpension die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit um mindestens 25 v.H. und höchstens 70 v.H. des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes zu vereinbaren (Pensionsteilzeit... mehr lesen...
Anlage 1b (§ 35 Abs. 3)Anlage 1b (Paragraph 35, Absatz 3,)Entlohnungsschema Gesundheit (2025) mehr lesen...
Auf Vertragsbedienstete, deren Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2026 begonnen hat, sind die §§ 33a Abs. 1 und 3 und 44b Abs. 1 in der am 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden.Auf Vertragsbedienstete, deren Altersteilzeit vor dem 1. Jänner 2026 begonnen hat, sind die Paragraphen 33... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fas... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete hat unbeschadet des § 63 Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist:Der Vertragsbedienstete hat unbeschadet des Paragraph 63, Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Vertragsbediensteten, mit dem eine Altersteilzeit nach § 33a vereinbart wurde, gebührt ein Entgeltausgleich in der Höhe von 50 v. H. des Unterschiedsbetrages zwischen dem in den letzten zwölf Monaten vor dem Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich gebührenden Monatsentgelt zu... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit dem Vertragsbediensteten ist zur Inanspruchnahme einer Teilpension auf sein Ansuchen die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit um mindestens 25 v.H. und höchstens 70 v.H. des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Beschäftigungsausmaßes zu vereinbaren (Pensionsteilzeit... mehr lesen...