§ 158 G-VBG 2012 (weggefallen)

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.01.2020 bis 31.12.9999
Für den Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde vor dem 1§ 158 G-VBG 2012 seit 03.01.2020 weggefallen. Jänner 2020 begründet wurde, gilt für die Berechnung der Dienstzeit abweichend vom § 65 Abs. 2 der bisherige Jubiläumsstichtag.

Stand vor dem 03.01.2020

In Kraft vom 01.01.2020 bis 03.01.2020
Für den Vertragsbediensteten, dessen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde vor dem 1§ 158 G-VBG 2012 seit 03.01.2020 weggefallen. Jänner 2020 begründet wurde, gilt für die Berechnung der Dienstzeit abweichend vom § 65 Abs. 2 der bisherige Jubiläumsstichtag.

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