(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.(2)Absatz 2§ 119 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2020 tritt mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.Paragraph 119, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2020, tritt mit 31. Dezember 20... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Aufsicht über die Kammern wird vom Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus ausgeübt. Die Kammern sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die zur Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sie von der Einberufung der Sitzungen der Kammerorgane ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Funktionsperiode aller Organe der Kammern mit Ausnahme der Rechnungsprüfer dauert vier Jahre, jedenfalls aber bis zur Konstituierung der neugewählten Organe, bei Einzelorganen bis zur Annahme der Wahl durch die neugewählten Personen. Die Funktionsperiode der Rechnungsprüfer daue... mehr lesen...