Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 24.03.2022

Gesetze 1-2 von 2

3 Paragrafen zu Elektronische Einbringung bzw. Übermittlung von Schriftsätzen des Verfassungsgerichtshofes (EEVfGH) aktualisiert


§ 1 EEVfGH Elektronische Einbringung von Schriftsätzen und von Beilagen zu Schriftsätzen

(1)Absatz einsSchriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen können nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten beim Verfassungsgerichtshof auf folgende Weise wirksam elektronisch eingebracht werden:1.Ziffer einsim Wege des elektronischen Rechtsverkehrs,2.Ziffer 2über elektronische Zustelldienste nach... mehr lesen...


§ 2 EEVfGH Elektronische Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen

(1)Absatz einsAusfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und Kopien von Schriftsätzen und Beilagen zu Schriftsätzen können nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten durch Anwendung eines Verfahrens im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 elektronisch übermittelt werden. Unbeschadet d... mehr lesen...


Elektronische Einbringung bzw. Übermittlung von Schriftsätzen des Verfassungsgerichtshofes (EEVfGH) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 22.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 117/2022 § 0 gültig von 08.04.2013 bis 21.03.2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 24.03.22

3 Paragrafen zu Kundmachung über die Wiederverlautbarung der Burgenländischen Gemeindeordnung (Bgld. KWG) aktualisiert


§ 99 Bgld. KWG

(1) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, des § 20 Abs. 1, § 66a, § 68 Abs. 2, 3, 4 und 5, § 72 Abs. 2, § 73, § 75 Abs. 1 und § 97 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Verfassungsgesetzes LGBl. Nr. 27/2012 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.(2) Das Inhaltsverzeichnis, § 58 Abs. 2 bis 4, § 83 Abs. ... mehr lesen...


§ 74 Bgld. KWG

(1) Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen des Finanzierungshaushalts des laufenden Haushaltsjahres, ausgenommen sind die im Nachweis der Investitionstätigkeit dargestellten Projekte, kann die Gemeinde Kassenkredite (Kassenstärker) aufnehmen.(2) Kassenkredite sind aus Einzahlungen des Finanz... mehr lesen...


§ 72 Bgld. KWG

(1) Darlehen dürfen nur für Auszahlungen der investiven Gebarung des Finanzierungsvoranschlags für im Nachweis der Investitionstätigkeit dargestellte Projekte aufgenommen werden, wenn eine anderweitige Bedeckung fehlt und die Verzinsung und Tilgung des aufzunehmenden Darlehens die Erfüllung der d... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.03.22
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