Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 18.12.2021

Gesetze 1-1 von 1

7 Paragrafen zu Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz (KKG) aktualisiert


§ 23 KKG Haftung

 (1) Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin bzw. der Schuldner bzw. die Schuldnerin der Grundsteuer von dem Grundbesitz, von dem Abwässer in den öffentlichen Kanal abgeleitet werden (§ 11 Abs. 1) haftet neben dem Gebührenschuldner bzw. neben der Gebührenschuldnerin für alle dafür festgese... mehr lesen...


§ 16 KKG Vorschreibung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Abwassergebühren werden vom Magistrat durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Bestimmungen des § 23 Wasserversorgungsgesetz über die Teilzahlungen bei jährlicher Gebührenfestsetzung sind sinngemäß anzuwenden.(2) Wird die Abwassergebühr gleichzeitig mit der Wasserbezugsgebühr festges... mehr lesen...


§ 14 KKG Gebührenschuldner bzw. Gebührenschuldnerin

(1) In den Fällen des § 12 Abs. 1 Z 1 ist der Wasserabnehmer bzw. die Wasserabnehmerin (§ 7 Wasserversorgungsgesetz) Gebührenschuldner bzw. Gebührenschuldnerin.(2) In den Fällen des § 12 Abs. 1 Z 2 ist Gebührenschuldner bzw. Gebührenschuldnerina.)grundsätzlich der Grundeigentümer bzw. die Grundei... mehr lesen...


§ 13 KKG Herabsetzung der Abwassergebühr

 (1) Über Antrag ist die Abwassergebühr für nach § 12 Abs. 1 und 3 festgestellte Abwassermengen, die nicht in den öffentlichen Kanal gelangen (zB für die Bewässerung von Grünflächen, für Produktionszwecke) herabzusetzen, wenn der Nachweis der nicht in den öffentlichen Kanal gelangenden Abwasserme... mehr lesen...


§ 12 KKG Ermittlung der Abwassermenge

(1) In den öffentlichen Kanal abgegeben gelten1.die von der öffentlichen Wasserversorgung bezogene, nach § 11 Wasserversorgungsgesetz – WVG, LGBl. für Wien Nr. 10/1960, in der geltenden Fassung, ermittelte Wassermenge und2.bei Eigenwasserversorgung die über einen von der Stadt Wien beigestellten ... mehr lesen...


§ 6 KKG Zutritt zu den Kanalanlagen und Messeinrichtungen

(1) Den Organen des Magistrates ist zur Überprüfung der Kanalanlagen und Messeinrichtungen und zur Vornahme von Arbeiten an diesen sowie zur Vornahme von Abwasseruntersuchungen der Zutritt stets zu gestatten.(2) Putzschächte und alle sonstigen Putzgelegenheiten dürfen nicht verstellt werden und s... mehr lesen...


§ 3a KKG Räumung von Abscheidern aller Art

 (1) Der bzw. die Verpflichtete (§ 1 Abs. 2) hat die Räumung von Abscheidern aller Art durch den Magistrat oder einen hiezu befugten Gewerbetreibenden bzw. eine hiezu befugte Gewerbetreibende besorgen zu lassen.(2) Räumungen sind entsprechend dem Anfall der abzuscheidenden Stoffe und dem Leistung... mehr lesen...


Aktualisiert am 18.12.21
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