Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 01.05.2021

Gesetze 1-3 von 3

20 Paragrafen zu Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz (Bgld. ISUG) aktualisiert


§ 33 Bgld. ISUG

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten folgende landesgesetzliche Rechtsvorschriften außer Kraft:1.Gesetz über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Burgenländisches IPPC-Anlagengesetz... mehr lesen...


§ 29 Bgld. ISUG

(1) Eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 3 500 Euro zu bestrafen ist, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, wer1.eine Anlage, die nach dem 2. Abschnitt dieses Gesetzes bewillig... mehr lesen...


§ 15 Bgld. ISUG

(1) Die Behörde hat dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende Daten zur Verfügung zu stellen:1.eine Liste der nach § 13 Abs. 2 gemeldeten Betriebe;2.nach einem schweren Unfall:a)Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls;b)Name der Inhaberin oder des Inhabers und Anschrift de... mehr lesen...


§ 14a Bgld. ISUG

(1) Die Landesregierung hat einen Inspektionsplan zu erstellen, der alle in den Anwendungsbereich dieses Abschnitts fallenden Anlagen enthält. Der Inspektionsplan ist regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.(2) Der Inspektionsplan hat zu umfassen:1.eine allgemeine Beurteilung... mehr lesen...


§ 14 Bgld. ISUG

(1) Die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 1 hat ein Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle (Sicherheitskonzept) auszuarbeiten, zu verwirklichen und zur Einsicht der Behörde bereitzuhalten. Das Sicherheitskonzept hat sich dabei an den besten verfügbaren Techniken... mehr lesen...


§ 13 Bgld. ISUG

(1) Die Inhaberin oder der Inhaber eines Betriebs im Sinne des § 2 Abs. 2 hat alle nach dem Stand der Technik notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für Mensch und Umwelt zu begrenzen.(1a) Die Inhaberin oder der Inhaber eines Betriebs im Sinne des § 2 ... mehr lesen...


§ 12 Bgld. ISUG

(1) Beabsichtigt die Inhaberin oder der Inhaber einer Anlage die Auflassung dieser Anlage oder eines Teiles dieser Anlage, so hat sie oder er die notwendigen Vorkehrungen zur Vermeidung einer von der in Auflassung begriffenen oder aufgelassenen Anlage oder von dem in Auflassung begriffenen oder a... mehr lesen...


§ 9b Bgld. ISUG

Auf Feuerungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 sind die Bestimmungen des Kapitels III der Industrieemissions-Richtlinie und die Technischen Bestimmungen für Feuerungsanlagen gemäß Anlage 4 anzuwenden. mehr lesen...


§ 9a Bgld. ISUG

(1) Unbeschadet des § 7 sind Anlagen gemäß § 4 regelmäßigen Umweltinspektionen zu unterziehen.(2) Die Landesregierung hat einen Umweltinspektionsplan zu erstellen, der alle in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallenden Anlagen enthält. Der Umweltinspektionsplan ist regelmäßig zu überprüfen u... mehr lesen...


§ 9 Bgld. ISUG

(1) Die Anlage ist jederzeit in einem Zustand zu erhalten, der den bei der Erteilung der Bewilligung angewendeten Rechtsvorschriften und den erteilten Auflagen entspricht und im Übrigen so in Stand zu halten, dass Beeinträchtigungen öffentlicher Interessen und fremder Rechte sowie Gefährdungen un... mehr lesen...


§ 8 Bgld. ISUG

(1) Emissionsgrenzwerte sind jedenfalls für jene in der Anlage angeführten Schadstoffe festzulegen, die von der Anlage in relevanter Menge emittiert werden können. Diese Emissionsgrenzwerte dürfen auch für bestimmte Gruppen oder Kategorien von Schadstoffen festgelegt werden.(2) Die Emissionsgrenz... mehr lesen...


§ 7 Bgld. ISUG

(1) Die Bewilligung darf unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 1 und 2 nur dann erteilt werden, wenn die Anlage so errichtet, betrieben und aufgelassen wird, dass1.alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen, insbesondere durch den Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden ... mehr lesen...


§ 6 Bgld. ISUG

(1) Wenn die Verwirklichung eines Vorhabens für die Errichtung, den Betrieb oder die wesentliche Änderung einer Anlage erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt eines anderen Staates haben könnte oder wenn ein solcher Staat ein diesbezügliches Ersuchen stellt, hat die Behörde diesen Staat, spätesten... mehr lesen...


§ 5 Bgld. ISUG

(1) Im Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung nach § 4 haben Parteistellung:1.die Antragstellerin oder der Antragsteller;2.die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer der Grundstücke, auf denen die Anlage errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden soll;3.die Nachbarinnen und Nachb... mehr lesen...


§ 3 Bgld. ISUG

(1) Im Sinne des 2. und 3. Abschnitts dieses Gesetzes bedeutet:Stand der Technik (beste verfügbare Techniken - BVT): der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigke... mehr lesen...


§ 2 Bgld. ISUG

(1) Der 2. Abschnitt dieses Gesetzes gilt für1.Feuerungsanlagen einschließlich Dampfkesselanlagen oder Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW zur Erzeugung von Energie;2.Anlagen zur Intensivtierhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen mit mehr alsa)40 000 Plätze... mehr lesen...


Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz (Bgld. ISUG) Fundstelle

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)LGBl. Nr. 41/2014 (XX. Gp. RV 1021 AB 1066) [CELEX Nr. 32010L0075]LGBl. Nr. 25/2016 (XXI. Gp. RV 321 AB 331) [CELEX Nr. 32012L0018]LGBl. Nr. 40/2018 (XXI. Gp. RV 1310 AB 1319)LGBl. Nr. 28/2020 (XXII. Gp. IA 31 AB 48) [CELEX Nr. 32012L0027]LGBl. Nr. 26/2021... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.05.21

6 Paragrafen zu Burgenländisches EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetz (Bgld. EU-BA-G) aktualisiert


§ 15 Bgld. EU-BA-G

(1) Dieses Gesetz tritt am 18. Jänner 2016 in Kraft.(2) Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 7, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 13 Abs. 2 Z 4.(3) §§ 1 und 14 in der Fassung des Gesetzes ... mehr lesen...


§ 14 Bgld. EU-BA-G

Durch dieses Gesetz werden in österreichisches Recht umgesetzt:1.das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, ABl. Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 6, BGBl. III Nr. 133/2002, zule... mehr lesen...


§ 13 Bgld. EU-BA-G

(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, sind diese Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt w... mehr lesen...


§ 8 Bgld. EU-BA-G

(1) Die Behörden sind in jenen Fällen, in denen sie sachlich und örtlich zuständig sind, zur Verwaltungszusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten, der anderen EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz verpflichtet und haben diesen Amtshilfe zu leisten, soweit dies im Ra... mehr lesen...


§ 1 Bgld. EU-BA-G

(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf landesgesetzlich geregelte Berufe und auf Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz oder als deren begünstigte Angehörige sowie Staatsangehörige anderer Staaten, die Unionsbürgern aufgrund von Vorschriften d... mehr lesen...


Burgenländisches EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetz (Bgld. EU-BA-G) Fundstelle

LGBl. Nr. 40/2018 (XXI. Gp. RV 1310 AB 1319)LGBl. Nr. 51/2018 (XXI. Gp. RV 1385 AB 1423) [CELEX Nr. 32016L0801]LGBl. Nr. 25/2021 (XXII. Gp. RV 572 AB 632) [CELEX Nr. 32018L0958]I. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1AnwendungsbereichII. AbschnittEinheitlicher Ansprechpartner§ 2Verfahren über den e... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.05.21

2 Paragrafen zu Oö. Klimaanlagenverordnung (Oö. KlAV) aktualisiert


§ 4 Oö. KlAV

(1) Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung des Kühlsystems von mehr als 70 kW in einem Gebäude oder Gebäudebereich sind von der verfügungsberechtigten Person jährlich überprüfen zu lassen. (Anm: LGBL.Nr. 39/2021)(2) Entfallen (Anm: LGBL.Nr. 39/2021)(3) Die Überprüfung nach Abs. 1 hat folgende L... mehr lesen...


§ 3 Oö. KlAV

(1) Folgende akkreditierte Prüf- und/oder Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker- und Ziviltechnikerinnen-Fachgebiete sind einschlägig im Sinn des § 31a Abs. 5 Oö. LuftREnTG:-Elektrotechnik,-Gebäudetechnik,-Installationstechnik,-Maschinenbau,-Mechatronik (Maschinen- und Fertigungstechnik sowie ... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.05.21
Gesetze 1-3 von 3