Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 26.07.2020

Gesetze 1-2 von 2

1 Paragraf zu Pflanzenschutzgesetz (PSchG) aktualisiert


§ 10 PSchG (weggefallen)

§ 10 PSchG seit 31.03.2021 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.20

21 Paragrafen zu Wiener Schulgesetz (WrSchG) aktualisiert


§ 56 WrSchG

(1) Das Schuljahr beginnt am ersten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.(2) Das Schuljahr besteht aus dem Unterrichtsjahr (Z 1) und den Hauptferien (Z 2).1.Das Unterrichtsjahr umfaßta)das erste Semester, welches mit dem Schuljahr beginnt und mit dem Anfang der S... mehr lesen...


§ 55 WrSchG

Die Bestimmungen des I. Abschnittes gelten für die öffentlichen Volks- und Hauptschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen. mehr lesen...


§ 33 WrSchG

Mittelschulen haben unter Bedachtnahme auf eine für die Schulführung erforderliche Mindestschülerinnen- und Mindestschülerzahl in solcher Zahl zu bestehen, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler bei einem ihnen zumutbaren Schulweg eine Mittelschule besuchen können. Voraussetzung für das Bes... mehr lesen...


§ 80a WrSchG

(1) Öffentlichen Pflichtschulen kommt insofern Rechtspersönlichkeit zu, als sie berechtigt sind, im eigenen Namena.durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte erhaltene finanzielle Zuwendungen Dritter sowieb.finanzielle Beiträge Dritter, die den Aufwand für Schulveranstaltungen sowie sonstige Aktivitäte... mehr lesen...


§ 31 WrSchG

(1) Über die Organisationsform, den Aufbau der Pflichtschulen, über die Führung ganztägiger Schulformen und die Führung eines Campus an allgemein bildenden Pflichtschulen sowie über die Organisationsform der Schülerinnen- und Schülerheime entscheidet die Bildungsdirektion mit Zustimmung der Schul... mehr lesen...


§ 29a WrSchG

Ganztägige Schulformen gemäß § 29 und Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 Wiener Kindergartengesetz, LGBl. für Wien Nr. 17/2003, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 19/2018, können als gemeinsame Bildungseinrichtungen geführt werden und führen die Bezeichnung Campus. Die Koordinierung al... mehr lesen...


§ 27a WrSchG

entfällt; LGBl. für Wien Nr. 44/2020 vom 22. Juli 2020 mehr lesen...


§ 20 WrSchG

(1) Polytechnische Schulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen zu führen1.als selbstständige Polytechnische Schulen oder2.als Klassen von Polytechnischen Schulen, die einer Volksschule, einer Hauptschule, einer Mittelschule oder einer Sonderschule angeschlossen sind oder3.als Expositurklass... mehr lesen...


§ 19 WrSchG

(1) Die Polytechnische Schule umfaßt ein Schuljahr (9. Schulstufe).(2) Die Schülerinnen und Schüler der Polytechnischen Schule sind unter Bedachtnahme auf eine für die Unterrichtsführung erforderliche Mindestschülerinnen- und Mindestschülerzahl in Klassen zusammenzufassen.(3) Sofern in den Pflich... mehr lesen...


§ 16 WrSchG

(1) Sonderschulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen zu führen1.als selbstständige Schulen oder2.als Sonderschulklassen, die einer Volksschule, einer Mittelschule, einer Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule anderer Art angeschlossen sind.Auf Sonderschulen, die nach dem Lehrplan d... mehr lesen...


§ 15 WrSchG

(1) Die Sonderschule umfasst neun Schulstufen. Die letzte Schulstufe ist das Berufsvorbereitungsjahr.(2) Die Einteilung der Klassen richtet sich nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik ist die Teilnahme am Unterr... mehr lesen...


§ 14f WrSchG

Bescheide und Bewilligungen, die sich auf ehemalige Hauptschulen beziehen, welche nach § 130a Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2020, beginnend mit dem Schuljahr 2012/13 zu Neuen Mittelschulen weiterentwickelt wurden und die sich beginnend mit dem Schulja... mehr lesen...


§ 14d WrSchG

(1) (1) Der Unterricht in den Mittelschulen ist durch Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu erteilen. Weiters können in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik sowie bei Bedarf in Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches fachqualifizierte Lehrerinne... mehr lesen...


§ 14c WrSchG

Als Sonderformen können Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung geführt werden. mehr lesen...


§ 14b WrSchG

(1) Mittelschulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen zu führen1.als selbstständige Mittelschulen oder2.als Klassen einer Mittelschule, die einer Volksschule, einer Sonderschule oder einer Polytechnischen Schule angeschlossen sind, oder3.als Expositurklassen (§ 39) einer selbstständigen Mit... mehr lesen...


§ 14a WrSchG

(1) Die Mittelschule umfasst vier Schulstufen (fünfte bis achte Schulstufe).(2) Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule sind in Klassen zusammenzufassen. Jeder Schulstufe hat eine Klasse zu entsprechen. Nach Maßgabe pädagogischer oder organisatorischer Anforderungen können mehrere Schulstuf... mehr lesen...


§ 9 WrSchG

(1) Der Unterricht in jeder Volksschulklasse ist - abgesehen von einzelnen Unterrichtsgegenständen und einzelnen Unterrichtsstunden - durch eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer zu erteilen. Für noch nicht schulreife Kinder (bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I), für K... mehr lesen...


§ 8 WrSchG

(1) Volksschulen sind in der Grundschule entweder1.mit einem getrennten Angebot von Vorschulstufe (bei Bedarf) und 1. bis 4. Schulstufe oder2.mit einem gemeinsamen Angebot von Schulstufen verpflichtend zu führen.(1a) Volksschulen sind je nach den örtlichen Erfordernissen zu führen1.als selbststän... mehr lesen...


§ 7 WrSchG

(1) Die Volksschule umfaßt die Grundschule, die aus der Grundstufe I und der Grundstufe II besteht. Die Grundstufe I umfaßt bei Bedarf die Vorschulstufe und jedenfalls die 1. und 2. Schulstufe. Die Grundstufe II umfaßt die 3. und 4. Schulstufe. Jede Schulstufe entspricht grundsätzlich einer Klass... mehr lesen...


§ 2 WrSchG

(1) Öffentliche Pflichtschulen sind die von der gesetzlichen Schulerhalterin errichteten und erhaltenen Pflichtschulen. Öffentliche Schülerinnen- und Schülerheime sind die von der gesetzlichen Heimerhalterin errichteten und erhaltenen Schülerinnen- und Schülerheime.(2) Die öffentlichen Pflichtsch... mehr lesen...


§ 1 WrSchG

(1) Dieses Gesetz gilt - sofern nicht im Folgenden ausdrücklich anderes bestimmt wird - für die öffentlichen Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen (allgemeinbildende Pflichtschulen) und für die Berufsschulen (berufsbildende Pflichtschulen) sowie für öffentliche Sc... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.20
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