Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 22.03.2020

Gesetze 1-2 von 2

7 Paragrafen zu Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG) aktualisiert


§ 8 BHOG

(1) § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2011 treten außer Kraft:1.das Bundesgesetz vom 30. Oktober 1970 über weitere Maßnahmen zur Finanz... mehr lesen...


§ 3 BHOG Meldepflichten

(1) Der Bundesminister für Finanzen hat jährlich bis zum 30. November durch Verordnung alle außerbudgetären Einheiten des Bundes gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 festzulegen. Die Erlassung der Verordnung kann entfallen, wenn sich aus der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ gemäß § 4 Abs. 1 übermitte... mehr lesen...


§ 4 BHOG

(1) Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat jährlich zum Stichtag 30. Juni eine Liste sämtlicher außerbudgetären Einheiten des Bundes gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 zu erstellen und diese bis spätestens 31. August eines jeden Jahres dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln.(Anm.: Abs. 2 aufgehob... mehr lesen...


§ 5 BHOG Strafbestimmung

Wer seinen in § 3 Abs. 3 und 4 oder § 6 Abs. 3 normierten Meldeverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommt, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde – im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landesp... mehr lesen...


§ 6 BHOG Übergangsbestimmungen

(1) Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat die Liste gemäß § 4 Abs. 1 zum Stichtag 30. Juni 2011 binnen 14 Tagen nach Kundmachung dieses Bundesgesetzes zu übermitteln.(2) Die erstmalige Erlassung der Verordnung gemäß § 3 Abs. 1 hat bis spätestens 31. Jänner 2012 zu erfolgen.(3) Die erstmali... mehr lesen...


§ 1 BHOG Haftungsobergrenzen

(1) Die Obergrenze der Haftungen des Bundes berechnet sich gemäß Artikel 2 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Artikel 3 lit. a der HOG – Vereinbarung, BGBl. I Nr. 134/2017 (HOG – Vereinbarung). Zinsen und Kosten sind auf diese Obergrenze nicht anzurechnen.(2) Haftungen gemäß Abs. 1 sind1.sämtliche v... mehr lesen...


§ 2 BHOG Verfahren

(1) Bei Haftungsübernahmen gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 bestimmen sich das Verfahren bei Haftungsübernahmen, die Bildung von Risikovorsorgen und die Berichtspflichten gegenüber dem Nationalrat nach den Vorschriften des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 – BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, und der diesbezüglichen... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.03.20

3 Paragrafen zu Gemeindewahlordnung 2009 (GWO) aktualisiert


§ 101 GWO

(1) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 8 Abs. 4 erster Satz, der §§ 13 und 15 Abs. 3, des § 16 Abs. 4 und 5, § 18 Abs. 1, § 25 Abs. 4 zweiter Satz, § 28 Abs. 3, der Überschrift des § 30, des § 30 Abs.  1, § 34 Abs. 2 zweiter Satz, § 35 Abs. 3, § 39 Abs. 1, § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 2, § 4... mehr lesen...


§ 97 GWO

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in d... mehr lesen...


Gemeindewahlordnung 2009 (GWO) Fundstelle

Änderung LGBl. Nr. 67/2010 (XV. GPStLT IA EZ 3789/1 AB EZ 3789/3)LGBl. Nr. 77/2010 (XV. GPStLT IA EZ 3535/1 AB EZ 3535/5)LGBl. Nr. 98/2014 (XVI. GPStLT IA EZ 2837/1 AB EZ 2837/3)LGBl. Nr. 71/2019 (XVII. GPStLT IA EZ 1037/1 AB EZ 1037/11)LGBl. Nr. 21/2020 (XVIII. GPStLT IA EZ 412/1 AB EZ 412/... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.03.20
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