Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 20.03.2020

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Kinderspielplatzverordnung (Vbg. KSPV) aktualisiert


§ 1 Vbg. KSPV

(1) Sofern nach § 10 des Baugesetzes Kinderspielplätze zu schaffen sind, müssen diese hinsichtlich des Ausmaßes, der Lage sowie der Gestaltung und Ausstattung den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen.(2) Im Sinne dieser Verordnung sinda)Kleinkinder: Personen im Alter bis zu sechs Jahren,b)K... mehr lesen...


§ 2 Vbg. KSPV

(1) Die anrechenbaren Spielflächen müssen mindestens folgendes Ausmaß aufweisen:a)bei Spielflächen für Kleinkinder: 60 m² zuzüglich 3 m² je Wohnung undb)bei Spielflächen für Kinder: 90 m² zuzüglich 5 m² je Wohnung.(2) Als anrechenbare Spielfläche gilt die Fläche, die zum Spielen geeignet und für ... mehr lesen...


§ 3 Vbg. KSPV

(1) Kinderspielplätze sind möglichst an besonnten und windgeschützten Stellen zu errichten. Von Anlagen, von denen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit ausgehen, insbesondere von Straßen mit starkem Verkehr, Betriebsanlagen, Abluftöffnungen und dergleichen, sind die Spielplätze so weit wie ... mehr lesen...


§ 4 Vbg. KSPV

(1) Die Kinderspielplätze sind hinsichtlich der Form, der Geländegestaltung, der Bepflanzung und der Oberflächenbeschaffenheit so herzustellen und mit solchen Einrichtungen und Geräten auszustatten, dass sie den altersgemäßen Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kleinkinder und Kinder angepasst s... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.03.20
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