(1) Wer einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens für eine Volksbefragung unterstützen will, hat eine Unterstützungserklärung nach dem Muster der Anlage 2 auszufüllen.(2) Die Unterstützungserklärung ist nur gültig, wenn die Gemeinde bestätigt, daß die in der Erklärung genannte Person in der Wähl... mehr lesen...