(1) Wera)die nach § 5 Abs. 2 oder die nach § 6 Abs. 1 lit. a vorgeschriebene Verständigung der Behörde nicht oder nicht unverzüglich vornimmt oderb)die ihn nach § 5 Abs. 6 treffenden Duldungspflichten verletzt,begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldst... mehr lesen...
(1) Natürliche oder juristische Personen, die durch einen eingetretenen Umweltschadena)in ihren Rechten verletzt werden können,b)ein ausreichendes Interesse an einem Verfahren nach § 6 oder § 7 Abs. 2 haben oderc)dadurch betroffen sind, dass sie in der Nutzung natürlicher Ressourcen oder in der N... mehr lesen...
(1) Geschützte Arten und natürliche Lebensräume sind:a)die Arten, die im Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. 1979 Nr. L 103, S. 1 ff, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/102/EG, ABl. 2008 Nr. L 323, S. 31 ff (Vogelschutz-Richtlinie) ... mehr lesen...