Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 23.09.2018

Gesetze 1-1 von 1

3 Paragrafen zu Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung (Bgld. VPG-VO) aktualisiert


§ 3 Bgld. VPG-VO In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung LGBl. Nr. 31/2007 tritt die Bgld. Pauschalgebührenverordnung, LGBl. Nr. 52/2003, außer Kraft.(3) § 1 Abs. 1 und Abs. 5 bis 7 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 44/2010 tret... mehr lesen...


§ 2 Bgld. VPG-VO Entrichtungsarten

(1) Die Gebühr ist durch Einzahlung mittels Erlagschein zu entrichten. Nach Maßgabe der beim Landesverwaltungsgericht bestehenden Möglichkeiten kann die Bezahlung auch durch Barzahlung, mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte sowie auf elektronischem Weg erfolgen.(2) Die über die Einzahlung mit Er... mehr lesen...


§ 1 Bgld. VPG-VO Gebührensätze

(1) Für Anträge auf Nachprüfung gemäß § 3 Abs. 1, auf Feststellung gemäß § 12 Abs. 1 und 2 oder auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Abs. 1 Burgenländisches Vergaberechtsschutzgesetz - Bgld. VergRSG, LGBl. Nr. 66/2006, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2018, hat die Antrag... mehr lesen...


Aktualisiert am 23.09.18
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