§ 3 Bgld. VPG-VO In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2018 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung LGBl. Nr. 31/2007 tritt die Bgld. Pauschalgebührenverordnung, LGBl. Nr. 52/2003, außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und Abs. 5 bis 7 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 44/2010 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/2011 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(5) § 1 Abs. 1, 5 und 6 und § 2 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 30.09.2018

In Kraft vom 01.12.2011 bis 30.09.2018

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung LGBl. Nr. 31/2007 tritt die Bgld. Pauschalgebührenverordnung, LGBl. Nr. 52/2003, außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und Abs. 5 bis 7 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 44/2010 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/2011 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(5) § 1 Abs. 1, 5 und 6 und § 2 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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