(1)Absatz eins,Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.(2)Absatz 2,Die §§ 101 bis 103 samt Überschrift treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Zeitraum vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2024 sind sie nur auf Beamte anzuwenden, die ihr ... mehr lesen...
Auswirkungen künftiger Änderungen dieses Gesetzesund Anpassung der wiederkehrenden LeistungenAuswirkungen künftiger Änderungen dieses Gesetzes, und Anpassung der wiederkehrenden Leistungen(1)Absatz eins,Änderungen dieses Gesetzes, durch die weder die Höhe der Leistungen nach diesem Gesetz geänder... mehr lesen...