Gesetzesaktualisierungen

13 Gesetze aktualisiert am 06.09.2025

Gesetze 11-13 von 13

1 Paragraf zu Landes-Geodateninfrastrukturgesetz (L-GIG) aktualisiert


§ 15 L-GIG

(1)Absatz einsDie Landesregierung hat einen aktualisierten zusammenfassenden Bericht gemäß Art. 21 Abs. 2 der Richtlinie 2007/2/EG spätestens am 31. März eines jeden zweiten Jahres bis zur Veröffentlichung des nächstfolgenden Berichts auf der Homepage des Landes im Internet zu veröffentlichen.Die... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.09.25

12 Paragrafen zu Gemeindegesetz (GG) aktualisiert


§ 99 GG

(1)Absatz einsMit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro ist von der Bezirkshauptmannschaft zu bestrafen, wera)Litera aohne oder entgegen einer Verleihung ein Gemeindewappen führt (§ 10 Abs. 3) oder ein Gemeindewappen in unzulässiger Weise verwendet (§ 10 Abs. 4);ohne oder entgegen einer Verleihung ein... mehr lesen...


§ 96 GG

(1)Absatz einsDen Gemeindeverbänden kommt hinsichtlich der ihnen zugewiesenen Aufgaben dieselbe Stellung zu, wie sie den Gemeinden hinsichtlich dieser Aufgaben zukommt, wenn sie keinen Gemeindeverband bilden.(2)Absatz 2Sofern in diesem Abschnitt auf andere Bestimmungen dieses Gesetzes verwiesen w... mehr lesen...


§ 79 GG

KassenführungParagraph 79 *,)Kassenführung(1)Absatz einsSofern mit der Leitung der Kassengeschäfte nicht ein Gemeindebediensteter beauftragt ist, hat die Gemeindevertretung damit eine andere geeignete Person zu betrauen. Für diese Person gelten sinngemäß die Bestimmungen über die Befangenheit; so... mehr lesen...


§ 60 GG

(1)Absatz einsDem Gemeindevorstand obliegen alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallenden Angelegenheiten, soweit sie nach diesem Gesetz oder anderen Gesetzen nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind.(2)Absatz 2Der Gemeindevorstand kann die Berichterstattung o... mehr lesen...


§ 59 GG

(1)Absatz einsDer Gemeindevorstand hat seine Beschlüsse unter dem Vorsitz des Bürgermeisters in nichtöffentlichen Sitzungen zu fassen. Der Gemeindevorstand kann die Vertraulichkeit der Beratung bzw. Beschlussfassung beschließen, soweit ein Geheimhaltungsgrund nach § 29 Abs. 1 vorliegt. Den Sitzun... mehr lesen...


§ 51 GG

(1)Absatz einsIn Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde kann die Gemeindevertretung nach Bedarf auf Dauer oder fallweise Ausschüsse bestellena)Litera azur Vorbereitung und Antragstellung für die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung;b)Litera bzur Überwachung von Angele... mehr lesen...


§ 50 GG

AufgabenParagraph 50 *,)Aufgaben(1)Absatz einsEines Beschlusses der Gemeindevertretung bedürfen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeindea)Litera ain behördlichen Angelegenheiten:1.Ziffer einsAntrag auf vorläufige Verwaltung bei Grenzstreitigkeiten (§ 5 Abs. 2),Antrag auf vorläufige Verwaltung bei ... mehr lesen...


§ 47 GG

(1)Absatz einsÜber jede Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese hat insbesondere zu enthalten:a)Litera adie Feststellung über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Gemeindevertreter;b)Litera bOrt sowie Zeit des Beginnes und der Beendigung der Sitzung;c)Liter... mehr lesen...


§ 46 GG

(1)Absatz einsDie Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Den Sitzungen können erforderlichenfalls Sachverständige und Auskunftspersonen mit beratender Stimme beigezogen werden. (1a)Absatz eins aDie Gemeindevertretung kann beschließen, dass Ton- und Bildaufnahmen einschließlich der Über... mehr lesen...


§ 37 GG

(1)Absatz einsDie Gemeindevertreter haben in der konstituierenden Sitzung vor dem Leiter der für Gemeindewahlen zuständigen Gemeindewahlbehörde folgendes Gelöbnis abzulegen: „Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennütz... mehr lesen...


§ 32 GG

(1)Absatz einsVerordnungen der Gemeindeorgane bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Kundmachung. Der Bürgermeister hat die Kundmachung ohne unnötigen Aufschub vorzunehmen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, treten die Verordnungen mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.(2)... mehr lesen...


§ 29 GG

(1)Absatz einsDie Organe der Gemeinde haben nach Maßgabe der Gesetze Zugang zu Informationen zu gewähren. Soweit keine Pflicht zur Gewährung von Zugang zu Informationen besteht und auch sonst gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind sie zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, d... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.09.25
Gesetze 11-13 von 13