Gesetzesaktualisierungen

26 Gesetze aktualisiert am 11.07.2025

Gesetze 21-26 von 26

2 Paragrafen zu NÖ Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG) aktualisiert


§ 17 NÖ GBG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins§ 12 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 3 Z 2 in der Fassung des Landesgesetzes, LGBl. Nr. 98/2022, treten am 1. Jänner 2023 in Kraft.Paragraph 12, Absatz eins,, Absatz eins a und Absatz 3, Ziffer 2, in der Fassung des Landesgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 98 aus 2022,, treten am 1. Jänner 20... mehr lesen...


§ 11 NÖ GBG Organe

(1) Mit der Gleichbehandlung und der Frauenförderung befaßte Organe sind:1.die NÖ Gleichbehandlungskommission,2.die oder der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte (Stellvertreterin oder Stellvertreter) und3.die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Gleichbehandlung und Frauenförderung.(2) (Verfassungs... mehr lesen...


Aktualisiert am 11.07.25

2 Paragrafen zu NÖ Gemeindeärztegesetz 1977 (NÖ GÄG 1977) aktualisiert


§ 46 NÖ GÄG 1977 Aufgaben, Organe und Geschäftsführung

(1) Die im § 1 genannten Gemeinden und, soferne Sanitätsgemeinden bestehen diese, bilden einen Gemeindeverband. Ihm obliegt die Besorgung der ihm nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zugewiesenen Aufgaben.(2) Der Verband führt die Bezeichnung “Pensionsverband für die Gemeindeärzte Niederösterrei... mehr lesen...


§ 16 NÖ GÄG 1977 Amtsverschwiegenheit

Die Verpflichtung des Gemeindearztes zur Amtsverschwiegenheit nach Art. 20 Abs. 3 B-VG besteht auch im Ruhestande sowie nach Auflösung des Dienstverhältnisses unverändert fort. mehr lesen...


Aktualisiert am 11.07.25

3 Paragrafen zu NÖ Umweltschutzgesetz (NÖ USG) aktualisiert


§ 15 NÖ USG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1985 in Kraft.(2)Absatz 2Die Organe der NÖ Umweltanwaltschaft und die Umweltsgemeinderäte dürfen aufgrund dieses Gesetzes bereits von dem der Kundmachung folgenden Tag an bestellt werden.(3)Absatz 3Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits... mehr lesen...


§ 4 NÖ USG NÖ Umweltanwaltschaft

(1) Am Sitz der NÖ Landesregierung wird eine “NÖ Umweltanwaltschaft” eingerichtet. Die Leiterin (NÖ Umweltanwältin) bzw. der Leiter (NÖ Umweltanwalt) ist von der Landesregierung zu bestellen.(2) (Verfassungsbestimmung) Die NÖ Umweltanwaltschaft ist ein Organ des Landes Niederösterreich. Sie unter... mehr lesen...


NÖ Umweltschutzgesetz (NÖ USG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 08.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 14.06.2022 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 33/2022... mehr lesen...


Aktualisiert am 11.07.25

3 Paragrafen zu NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG) aktualisiert


§ 5 NÖ MTG Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des NÖ Monitoringausschusses sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und an keine Weisungen gebunden.(2) Die in Abs. 1 Genannten sind insoweit zur Verschwiegenheit über ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordene Tatsachen verpflichtet, als deren G... mehr lesen...


§ 4 NÖ MTG Aufgaben des NÖ Monitoringausschusses

(1) Dem NÖ Monitoringausschuss obliegt es,1.Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung im Sinne des § 2 gegenüber der NÖ Landesregierung abzugeben,2.Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zu ... mehr lesen...


NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG) Fundstelle

NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG)StF: LGBl. 9291-0 Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 13. Dezember 2012 beschlossen:Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt:Allgemeine Bestimmungen§ 1 Geltungsbereich2. Abschnitt:Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinko... mehr lesen...


Aktualisiert am 11.07.25

5 Paragrafen zu NÖ Archivgesetz (NÖ AG) (NÖ AG) aktualisiert


§ 19 NÖ AG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.(2)Absatz 2§ 3, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 6, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 8 und § 14 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 3,, Paragraph 5, Absatz eins,... mehr lesen...


§ 14 NÖ AG Veröffentlichungen

(1) Die Veröffentlichung personenbezogener Daten einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist erstmals zehn Jahre nach dem Tod, ist das Todesjahr nicht feststellbar, 110 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person zulässig; es sei denn,1.es handelt sich um eine Person des öff... mehr lesen...


§ 12 NÖ AG Freigabe zur Nutzung

(1) Für die Freigabe des Archivgutes zur Nutzung gilt eine allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist und soweit dieses vor Übernahme durch das Archiv nicht bereits öffentlich zugänglich war.(2) Die Schutzfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten inhaltl... mehr lesen...


§ 6 NÖ AG Anbietung

(1) Die in § 3 Z 5 lit.a, b und d bis g genannten Einrichtungen unterliegen in Bezug auf die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben angefallenen Unterlagen einer Anbietungs- und Informationspflicht gegenüber dem NÖ Landesarchiv. Diese Einrichtungen haben diese Unterlagen spätestens 30 Jahre nach deren let... mehr lesen...


NÖ Archivgesetz (NÖ AG) (NÖ AG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 08.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 23.05.2018 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 23/2018... mehr lesen...


Aktualisiert am 11.07.25

3 Paragrafen zu NÖ Statistikgesetz 2007 (NÖ SG 2007) aktualisiert


§ 3 NÖ SG 2007 Statistikgeheimnis

(1) Die mit Aufgaben der Landesstatistik betrauten Personen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassende... mehr lesen...


NÖ Statistikgesetz 2007 (NÖ SG 2007) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 08.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 23.05.2018 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 23/2018... mehr lesen...


§ 14 NÖ SG 2007 Schlussbestimmungen

(1)Absatz eins§ 2 Z 6, § 4 Abs. 2, § 3, § 5 Abs. 4, die Überschrift des § 6, § 6 Abs. 2, § 11 und § 12 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 2, Ziffer 6,, Paragraph 4, Absatz 2,, Paragraph 3,, Paragraph 5, Absatz 4,, die Überschrift d... mehr lesen...


Aktualisiert am 11.07.25
Gesetze 21-26 von 26