Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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3. es liegt eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person, des hinterbliebenen Ehegatten, des hinterbliebenen eingetragenen Partners oder der direkten Nachkommen vor.
(2) Die Veröffentlichung von Kopien, Photographien und Reproduktionen jeglicher Art von Archivgut bedarf der Zustimmung des NÖ Landesarchivs, wenn es vorzeitig zur Nutzung freigegeben wurde.
(3) Im Fall der Veröffentlichung von Werken sowie der Approbation von akademischen Prüfungsarbeiten, die unter wesentlicher Verwendung des Archivgutes des NÖ Landesarchivs verfasst wurden, hat der Nutzer dem NÖ Landesarchiv unaufgefordert ein kostenloses Belegexemplar zu überlassen.
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3. es liegt eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person, des hinterbliebenen Ehegatten, des hinterbliebenen eingetragenen Partners oder der direkten Nachkommen vor.
(2) Die Veröffentlichung von Kopien, Photographien und Reproduktionen jeglicher Art von Archivgut bedarf der Zustimmung des NÖ Landesarchivs, wenn es vorzeitig zur Nutzung freigegeben wurde.
(3) Im Fall der Veröffentlichung von Werken sowie der Approbation von akademischen Prüfungsarbeiten, die unter wesentlicher Verwendung des Archivgutes des NÖ Landesarchivs verfasst wurden, hat der Nutzer dem NÖ Landesarchiv unaufgefordert ein kostenloses Belegexemplar zu überlassen.